Einen neuen Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim hat es in Bergisch Gladbach gegeben.
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Rhein-Berg – Die Zeiten, da Corona-Ausbrüche in Senioren- und Pflegeheimen Betroffenen, Angehörigen und Pandemiebekämpfern Sorge bereiteten, schienen vorbei zu sein. Schienen. Denn nach Informationen dieser Zeitung wächst die Liste solcher sogenannter Sonderlagen, zu denen auch vermehrte Corona-Fälle in anderen Einrichtungen wie Kitas zählen, derzeit wieder erheblich an.
Aktuell sind 13 Bewohner und fünf Mitarbeitende des St. Josefshauses in Refrath positiv auf das Coronavirus getestet worden, wie die Krisenstabssprecherin des Kreises, Birgit Bär, am Montag auf Anfrage bestätigt. Gerade werde eine PCR-Testaktion in der Einrichtung durchgeführt, so Bär am Nachmittag.
Impfpflicht in Pflege bis März
Nach Informationen des Kreisgesundheitsamts waren drei der 13 betroffenen Bewohner nicht geimpft, einer erst mit der ersten Impfung. Noch höher war der Anteil unter den fünf positiv getesteten Mitarbeitenden: Drei seien nicht geimpft, einer erst einmal geimpft gewesen, so Krisenstabssprecherin Birgit Bär. Wie berichtet greift die von der Bundespolitik beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte von Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen und Rettungsdiensten erst bis zum 15. März 2022.
Und die Pandemiebekämpfer können nach der aktuellen Rechtslage auch nicht mehr so frei handeln, wie noch vor einem Jahr. War es damals noch möglich, dass das Kreisgesundheitsamt per Allgemeinverfügung Quarantäne anordnete und entsprechend den Besuch der betroffenen Einrichtung oder betroffenen Station beschränkte, so könne das Gesundheitsamt lediglich Empfehlungen an die für Belange des Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständige Behörde (ehemals Heimaufsicht) aussprechen, die ihrerseits dann nur im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium entsprechende Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen treffen könne, erläutert Krisenstabssprecherin Bär.
Das Kreisgesundheitsamt habe der ebenfalls in der Kreisverwaltung angesiedelten WTG-Behörde „dringend empfohlen, für den betroffenen Wohnbereich Quarantäne bis zum 17. Dezember anzuordnen und den Besuchskontakt entsprechend einzuschränken“, so Bär.
24 weitere Sonderlagen
Das Einvernehmen des Ministeriums sei „auf dem Dienstweg über die Bezirksregierung“ beantragt worden, man gehe aber davon aus, dass dieses kurzfristig hergestellt werde, so Bär.
Rund 25 Einrichtungen stehen mittlerweile wieder auf der Liste der Sonderlagen im Kreisgebiet. Allerdings gebe es weiterhin keine besonderen Schwerpunkte, sondern ein „diffuses Infektionsgeschehen“, so die Krisenstabssprecherin auf Nachfrage. „Wir habe sämtliche Sonderlagen natürlich genau im Auge.“
Die Hotline des Gesundheitsamts ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr unter (0 22 02) 13 14 15 erreichbar.