Rhein-Berg – Seit diesem Montag gelten weitere Lockerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis, weil die Sieben-Tages-Inzidenz bis Samstag an fünf Werktagen in Folge unter der 50er-Marke lag. Und am Mittwoch folgen bereits weitere Lockerung, da die Inzidenz nun bereits seit fünf Werktagen die 35er-Marke unterschritten hat.
Weitere Corona-Lockerungen im Rhein-Berg-Kreis: das ändert sich ab 2. Juni
Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus nun drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Ab Mittwoch (2. Juni) gilt: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Gastronomie: Zum Besuch von Außengastronomie ist kein negatives Testergebnis mehr erforderlich. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
Sobald die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt (derzeit 40,2, Stand 31. Mai 2021) darf ab Mittwoch, 2. Juni, kann die Innengastronomie ohne Coronatest-Nachweis besucht werden.
Einzelhandel: Im Handel des nichttäglichen Bedarfs, darf, wie seit Inkrafttreten der neuen NRW-Corona-Schutzverordnung am Freitag, bereits ab einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 ohne vorherige Terminbuchung und negativen Test eingekauft werden. Die Kundenbegrenzung reduziert sich nun auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
Ab Mittwoch, 2. Juni Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmeter fällt weg.
Im Rhein-Berg-Kreis öffnen Fitness-Studios wieder
Sport: Unter freiem Himmel ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport (einschließlich Fitness-Studios) ohne Personenbegrenzung möglich – ebenso wie Kontaktsport, dieser allerdings nur mit Kontaktverfolgung, negativem Test und mit bis zu zwölf Personen.
Bei Freiluftsportveranstaltungen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
Ab Mittwoch, 2. Juni: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität).
Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Sobald die Landesinzidenz ebenfalls stabil unter 35 liegt (derzeit: 40,2), ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.
Ab 1. September 2021 (sofern die Inzidenz unter 35 bleibt): Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.
Corona-Lage in Rhein-Berg
26,1 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen hat das Robert Koch-Institut am Montag für Rhein-Berg gemeldet. Damit sank der Sieben-Tages-Inzidenzwert um 0,4 Zähler und liegt den fünften Werktag in Folge unter der 35er-Marke (der Sonntag, an dem die Inzidenz ebenfalls unter 35 lag, unterbricht die Zählung der relevanten Tage laut Landesverordnung nicht).
Vier neue bestätigte Corona-Fälle hatte der Kreis zum Wochenbeginn gemeldet. 793 Rhein-Berger befinden sich in Quarantäne. (wg)
Niedrige Inzidenz im Rhein-Berg-Kreis: Liegewiesen in Freibädern wieder benutzbar
Freizeit: Schwimmbäder, Saunen etc. und Indoorspielplätze dürfen für Gäste mit negativen Tests und Personenbegrenzung öffnen, in den bereits für sportliche Zwecke geöffneten Freibädern dürfen nun auch die Liegewiesen genutzt werden.
Ab Mittwoch: Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen. Bordelle und ähnliche Einrichtungen dürfen mit negativen Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
Ab 1. September 2021 (sofern die Inzidenz unter 35 bleibt): Clubs und Diskotheken dürfen den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung: negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Museen und ähnliche Kultureinrichtungen können ohne Terminvergabe wieder öffnen.
Ab Mittwoch: Veranstaltungen außen und innen mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Ab 1. September 2021 (sofern die Inzidenz unter 35 bleibt): Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern stattfinden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ab Mittwoch: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Schule: Die Schulen in NRW haben an diesem Montag (31. Mai) in allen Gebieten mit Inzidenz unter 100 wieder mit dem Präsenzunterricht ohne wechselnde Schülergruppen (Wechselunterricht) begonnen.
Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu zehn Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.
Ab Mittwoch: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Sobald die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt (derzeit: 40,2), ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Messen, Privatfeiern, Volksfeste: das gilt aktuell im Rhein-Berg-Kreis
Märkte/Messen: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig. Ab 1. September 2021, sofern die Inzidenz ebenfalls unter 35 liegt (derzeit: 40,2): Auch Jahrmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.
Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen sind mit Ausnahme von Partys außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
Ab Mittwoch: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich. Partys sind sind erstmals wieder erlaubt – außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand, sofern negative Tests vorliegen.
Volksfeste: Ab 1. September 2021, sofern die Inzidenz unter 35 bleibt: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und so weiter sind mit bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Zahlreiche Großveranstaltungen in Rhein-Berg wie das Bergisch Gladbacher Stadtfest Anfang September sind allerdings bereits abgesagt.