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LockerungenDiese Corona-Regeln gelten ab diesem Freitag in Rhein-Berg

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Corona SMK (1)

Coronavirus (Symbolbild)

Rhein-Berg – Den dritten Werktag in Folge hat das Robert Koch-Institut am Donnerstag einen Inzidenz-Wert von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der zurückliegenden sieben Tage gemeldet (siehe „Infektionslage“).

Unterschreitet ein Kreis an fünf Werktagen in Folge die 50er-Marke, können die Corona-Einschränkungen zwei Tage später weiter gelockert werden.

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Bleibt die Infektionslage so wie zurzeit, wäre der fünfte relevante Werktag in Folge in Rhein-Berg am Samstag, 29. Mai, erreicht. „Dann müsste das Land das noch in einer Allgemeinverfügung feststellen“, erläutert Rhein-Bergs Krisenstabssprecherin Birgit Bär auf Nachfrage. Die Lockerungen träten damit frühestens am Montag um 0 Uhr in Kraft, so Bär.

Infektionslage

30,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage hat das Robert Koch-Institut für Rhein-Berg am Freitag, 20. Mai, gemeldet. Damit stieg der Inzidenz-Wert wieder leicht, lag aber am vierten Werktag in Folge (seit Dienstag) unter 50. In Oberberg beträgt die Inzidenz am Freitag 45,2, in Rhein-Sieg 32,0, in Köln 51,8 und in Leverkusen 51,3. (wg)

Einige Lockerungen ergeben sich ab diesem Freitag, 28. Mai, aber ohnehin wegen der neu in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung NRW für die zurzeit in Rhein-Berg stabile Inzidenz-Lage unter 100 (in Klammern: jeweils die Regelungen, die bei stabiler Inzidenz von unter 50, in Rhein-Berg also frühestens ab Montag, 31. Mai, greifen):

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt (ab stabiler Lage unter 50: Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten. Zudem sind dann Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt).

Einzelhandel: Wegfall der Terminvereinbarung und Testpflicht im gesamten Einzelhandel, Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie: Wegfall Verzehrverbot im 50-Meter-Umkreis (ab stabiler Lage unter 50: Außengastronomie ohne Test. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht).

Kultur: Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich mit Sitzplan, negativem Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen (ab stabiler Inzidenz unter 50: 500 Personen) möglich, sofern Sitzplan, negativer Test sowie Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, negativem Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich (ab stabiler Inzidenz unter 50: mit Gesang/Blasinstrumenten. Museen und andere Kultureinrichtungen können ohne Termin besucht werden).

Sport: Kontaktfreier Außensport mit bis zu 25 Personen erlaubt. Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung (ab stabiler Inzidenz unter 50: Unter freiem Himmel ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test erlaubt. Unterfreiem Himmel sind bis zu 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test erlaubt. In Innenräumen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster, jeweils mit Sitzplan).

Freizeit: Minigolfanlagen, Klettergärten, Freibäder haben für Sportausübung ohne Liegewiesen mit Test geöffnet (ab stabiler Inzidenz unter 50: Öffnung aller Bäder, Saunen, Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung).

Schule: Schulen kehren in NRW ab Montag, 31. Mai, in allen Gebieten mit Inzidenz unter 100 zum Präsenzunterricht zurück.

Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit zehn (stabile Inzidenz unter 50: 20) und außen mit 20 (Inzidenz unter 50: 30) jungen Menschen mit negativem Test erlaubt.

Private Veranstaltungen: (Erst ab stabiler Inzidenz unter 50: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test. Partys sind noch nicht erlaubt).

Beherbergung: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test möglich. Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie (ab stabiler Inzidenz unter 50: volle gastronomische Versorgung).

Weitere Lockerungen wie die Erlaubnis zu Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten gäbe es, wenn die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter einer Inzidenz von 35 liegt. In Rhein-Berg ist dies bisher seit Mittwoch der Fall.