Die nach einer spektakulären Verfolgung in Odenthal festgenommenen Automatensprenger von Kierspe sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
ProzessHohe Strafen für die in Odenthal gefassten Geldautomatensprenger
Gut ein halbes Jahr nach der spektakulären Festnahme von drei Geldautomatensprengern in Odenthal hat das Landgericht Hagen die Angeklagten am Donnerstag zu Haftstrafen zwischen 4 ½ und 5 ½ Jahren verurteilt.
Die Sechste Strafkammer befand die jungen Männer nach Angaben eines Gerichtssprechers der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl und Sachbeschädigung für schuldig.
Geldautomatensprenger mit „Reifenkillern“ gestoppt
Die Tat hatte am 1. Februar für erhebliches Aufsehen gesorgt – weniger wegen der Explosion selbst als wegen der Tatsache, dass es der NRW-Polizei gelang, den hochmotorisierten Audi RS 3 von Kierspe (Märkischer Kreis) an westwärts zu verfolgen und die Täter zu fassen.
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Obwohl die aus Amsterdam (Niederlande) stammenden Automatensprenger versuchten, die Verfolger mit einem Laserpointer zu blenden und mit gefüllten Benzinkanistern, die sie aus dem Auto warfen, auszubremsen, gelang es den beteiligten Beamten mehrerer Kreispolizeibehörden, den Fluchtwagen zunächst in Wermelskirchen wieder aufzuspüren und ihn nach insgesamt mehr als 40 Kilometern mit „Reifenkillern“ zu stoppen.
Polizei spürte Täter mit Wärmebildkamera nachts im Wald auf
Bei Odenthal flüchteten die drei Männer in ein Waldstück, konnten aber dank der Wärmebildkamera eines Polizeihubschraubers aufgespürt und festgenommen werden.
Innenminister Herbert Reul (CDU), selbst ein Rhein-Berger, äußerte sich damals voller Stolz über seine Leute: „Die beteiligten Polizisten haben da vergangene Nacht ganz viel richtig gemacht, der Einsatz und die drei Festnahmen sind mustergültig.“
Vor dem für die Explosion in Kierspe zuständigen Landgericht Hagen legten die drei 24 und 25 Jahre alten Angeklagten Geständnisse ab.
Neben Haftstrafe auch Führerscheinsperre
Die Kammer verurteilte am Donnerstag den unter einer Suchterkrankung leidenden Angeklagten L.K. zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft und ordnete seiner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte A. muss für fünf Jahre hinter Gitter und der Angeklagte L., der den Wagen gesteuert hatte, für vier Jahre und sechs Monate. Ihm wurde außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und er erhielt eine Führerschein-Sperre für drei Jahre.
Die Haftbefehle erhielt die Kammer nach den weiteren Angaben des Hagener Gerichtssprechers Marcus Teich weiterhin aufrecht. Die Beute in Höhe von 57 000 Euro konnte die Polizei sicherstellen.
Weitaus höher als die Beute war der Sachschaden, den das Trio mit dem verwendeten Festsprengstoff an dem Volksbank-Gebäude in der westfälischen Kleinstadt angerichtet hatte: Er lag laut Gerichtssprecher Teich bei mindestens 200 000 Euro. Für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sieht Paragraf 308 Absatz des Strafgesetzbuchs einen Regelstrafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.