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Sülzufer in RösrathAppelle zum hochwassersicheren Bauen reichen nicht aus

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Als vorbildlich betrachtet der Verein Lebenswertes Sülztal den Entwurf für die Kita Volberg, die hochwassersicher auf Betonpfählen gebaut wird.

Als vorbildlich betrachtet der Verein Lebenswertes Sülztal den Entwurf für die Kita Volberg, die hochwassersicher auf Betonpfählen gebaut wird.

Der Verein Lebenswertes Sülztal vergleicht sülznahe Neubauten in Rösrath-Hoffnungsthal. Die hochwassersichere Kita Volberg sieht er als Vorbild, ein anderes Projekt als nicht gelungen.

Angesichts des Richtfests für die evangelische Kita Volberg, die hochwassersicher auf Betonpfählen und in nachhaltiger, ressourcenschonender Bauweise errichtet wird (wir berichteten), blickt der Verein Lebenswertes Sülztal auf ein weiteres sülznahes Baugebiet. So würdigt auch der Verein, der sich seit der Flut-Katastrophe vom 14./15. Juli 2021 besonders für die Hochwasser-Vorsorge engagiert, die „vorbildliche Bauweise“ der Kita und zieht den Vergleich zur laufenden Bebauung im Gebiet des Bebauungsplans „Sülzufer-West“.

Dort entstehe derzeit, nur 250 Meter flussabwärts und genauso nah am Ufer der Sülz, das erste von zwei geplanten Mehrfamilienhäusern: mit Keller und Tiefgarage unter Sülz-Niveau, außerdem mit Verdichtungen und damit Verzicht auf potenzielle Retentionsflächen bei Hochwasser. Das Wohnungsbauprojekt „Leben am Fluss“ des Investors AIP-Wohnen sei also „fernab von hochwasserangepasster Bauweise“ und damit „absolut nicht gelungen“, erklärt der Verein Lebenswertes Sülztal. Dabei habe es vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan an Kritik nicht gefehlt.

Einen in unmittelbarer Sülznähe entstehenden Neubau mit Keller und Tiefgarage unter Sülz-Niveau hält der Verein Lebenswertes Sülztal mit Blick auf die Hochwasservorsorge für nicht gelungen.

Einen in unmittelbarer Sülznähe entstehenden Neubau mit Keller und Tiefgarage unter Sülz-Niveau hält der Verein Lebenswertes Sülztal mit Blick auf die Hochwasservorsorge für nicht gelungen.

Die Stadtverwaltung und die politische Mehrheit dagegen strebten bei dem Bebauungsplan eine Nachverdichtung der Wohnbebauung im Hoffnungsthaler Ortszentrum an, Neubauten sollten „maßvoll“ sein und sich einfügen. Hintergrund war die große Nachfrage nach Wohnraum, dabei wollte die Stadt dem Trend folgen, bisherige „große Einzelhausgrundstücke im Innenbereich“ für Mehrfamilienhäuser zu nutzen. Beim Thema Hochwasserschutz setzten Stadtverwaltung und politische Mehrheit auf die Empfehlung, hochwassersicher zu bauen, und eine Mindest-Fußbodenhöhe im Erdgeschoss. Die Kritiker des Bebauungsplans, darunter auch der Verein Lebenswertes Sülztal, fanden die Vorgaben zum Hochwasserschutz aber längst nicht ausreichend.

Der damalige Dezernent Christoph Herrmann wiederum zeigte Verständnis für das Anliegen, in den im Juli 2021 überfluteten Gebieten „am besten gar nicht mehr“ zu bauen. Mit einer solchen Vorgabe der Stadt würden aber die Grundstücksbesitzer „enteignet“, die Stadt müsse sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Ratsherr Dirk Mau (parteilos) appellierte an die „Eigenverantwortung“ der Bauwilligen.

Der aus Sicht des Vereins Lebenswertes Sülztal vorbildliche Neubau der Kita Volberg liegt nur 250 Meter von dem Neubauprojekt „Leben am Fluss“. Der Verein vergleicht die beiden Projekte in unmittelbarer Sülznähe.

Der aus Sicht des Vereins Lebenswertes Sülztal vorbildliche Neubau der Kita Volberg liegt nur 250 Meter von dem Neubauprojekt "Leben am Fluss". Der Verein vergleicht die beiden Projekte in unmittelbarer Sülznähe.

Das hatte aus Sicht des Vereins Lebenswertes Sülztal aber nicht wirklich Erfolg, wie sich anhand der nun laufenden Bebauung erweise. Er betrachtet das Projekt „Leben am Fluss“ als „Bau-Sünde“, die „leider nicht wiedergutzumachen“ sei. Aus dem Vergleich von Kita Volberg und dem Projekt „Leben am Fluss“ zieht der Verein das Fazit, dass die Stadt es nicht bei Empfehlungen und wenigen Vorgaben belassen dürfe: „Es bleibt der dringende Appell an alle Verantwortlichen, bei der zukünftigen Planung von Neubauten in hochwassersensiblen Bereichen strenge Festsetzungen verpflichtend vorzugeben.“