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Verdichtetes BauenAusschuss beschließt Bebauung in Sülznähe in Rösrath trotz Hochwassergefahr

Lesezeit 3 Minuten
Beim Blick von der Rathausbrücke in Rösrath-Hoffnungsthal sülzabwärts ist das Gebiet des Bebauungsplans auf der rechten Flussseite zu sehen, zwischen Sülz und Hauptstraße.

Beim Blick von der Rathausbrücke in Rösrath-Hoffnungsthal sülzabwärts ist das Gebiet des Bebauungsplans auf der rechten Flussseite zu sehen, zwischen Sülz und Hauptstraße.

Grundlage für die Festlegung der Überschwemmungsgebiete sei ein 100-jähriges Hochwasser, eine Neu-Festlegung für die Sülz sei aber nicht absehbar.

Soll die Stadt angesichts des Hochwasserrisikos zum jetzigen Zeitpunkt den Bebauungsplan Sülzufer-West beschließen? Vor dieser Frage stand der Planungsausschuss, die Fraktion ZLR hatte die Vertagung des Themas beantragt – bis die Bezirksregierung die Überschwemmungsgebiete an der Sülz neu festgelegt hat. Hintergrund ist die Flut vom Juli 2021, bei der die Flächen des Bebauungsplans betroffen waren – auch wenn sie bisher nicht als Überschwemmungsgebiet gelten.

Mit einer Festsetzung des Bebauungsplans zum jetzigen Zeitpunkt entstehe „Rechtsunsicherheit“, so Mitch Lambrecht (ZLR), „Klarheit“ bestehe erst nach einer Neufestlegung der Überschwemmungsgebiete. Fachbereichsleiter Christoph Herrmann erklärte dazu, Grundlage für die Festlegung der Überschwemmungsgebiete sei ein 100-jähriges Hochwasser, eine Neu-Festlegung für die Sülz sei aber nicht absehbar. Es gebe dafür keinen „Automatismus“. Daher müsse die Stadt „auf Grundlage des geltenden Rechts“ handeln.

Zwiespalt zwischen juristischen Risiken

Mit einem Vertagen des Bebauungsplans würde die Stadt „auf die Nase“ fallen, auch eine Veränderungssperre für das Gebiet sei „nicht rechtssicher“, so Herrmann. Lambrecht räumte ein, es gebe einen Zwiespalt zwischen zwei juristischen Risiken. Eine Bebauung in dem Gebiet sei angesichts des Flut-Risikos aber „zum Schaden der Kommune“.

Jürgen Steinbach (CDU) wiederum wies auf den Schutz der Rechte von betroffenen Eigentümern hin. Stephan Mohr (Grüne) wandte ein, eine Überarbeitung der Überschwemmungsgebiete stehe gerade an – Herrmann entgegnete, das sei „reine Vermutung“. Auch Lukas Nebel (SPD) sagte, eine Neufestlegung sei offenbar nicht weit fortgeschritten, sonst wäre eine „vorläufige Sicherung“ von Flächen durch die Bezirksregierung erfolgt. Am Ende erhielt der ZLR-Vertagungsantrag vier Ja-Stimmen (von ZLR und drei Mitgliedern der Grünen) bei elf Nein-Stimmen (CDU, SPD, Fors-Park, FDP und ein Grünen-Mitglied).

So beriet der Ausschuss über Einwendungen zu dem Bebauungsplan. Es geht um ein Gebiet zwischen Rotdornallee und Ortskern Volberg, zwischen Hauptstraße und Sülz. Ziel ist eine „maßvolle“ Nachverdichtung, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Bebauung soll sich einfügen. Zur Flutvorsorge empfiehlt der Plan „dringend“, eine „hochwassersichere Bauweise“ zu wählen. Der Ausschuss beschloss den Bebauungsplan mit elf Ja-Stimmen, bei einem Nein und drei Enthaltungen.


Sondersitzung zur Altvolberger Wiese im Januar

Zurückgezogen hat die Stadtverwaltung die Tagesordnungspunkte „Altvolberger Wiese“ und „Altvolberger Obstwiese“, die ursprünglich ebenfalls in der Planungsausschuss-Sitzung am 5. Dezember beraten werden sollten. Der „Umfang der zu beratenden Unterlagen“ – über 260 Seiten – hätte in der Sitzung „den Rahmen ein wenig gesprengt“, sagte Fachbereichsleiter Christoph Herrmann zur Begründung. Zuvor hatte Fors-Park-Fraktionschef Yannick Steinbach die Vertagung bei Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne) beantragt. Weil er tagelang von ihr keine Antwort erhielt, zog er vor das Verwaltungsgericht, das ihn schließlich informierte, die Verwaltung habe das Thema zurückgezogen (wir berichteten).

Im Ausschuss äußerte CDU-Fraktionschef Marc Schönberger „Unverständnis“ angesichts dieses Ablaufs. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Steinbach nicht über das Zurückziehen des Tagesordnungspunkts informiert habe. Die von Schulze geäußerte Sorge um das „Demokratieverständnis“ in Rösrath teile er nicht. Es sei „legitim“, das Verwaltungsgericht anzurufen. Die Stadtverwaltung wiederum teilte auf Veranlassung von Schulze mit, die Sitzungsunterlagen seien fristgerecht übermittelt worden. Einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht hätte es „nicht gebraucht“. Auf Vorschlag des Planungsausschuss-Vorsitzenden Jürgen Bachmann (SPD) sollen die Tagesordnungspunkte „Altvolberger Wiese“ und „Altvolberger Obstwiese“ in einer Sondersitzung am 22. Januar beraten werden.