Rösrath – Die von der Stadt Rösrath ins Leben gerufene Spendenaktion zugunsten von Überschwemmungs-Opfern findet ein sehr großes Echo. Bis Dienstag, 3. August, sind bereits 132.000 Euro auf dem von der Stadtverwaltung eingerichteten Spendenkonto eingegangen. Die Einnahmen aus den Benefizkonzerten am 1. August in Schloss Eulenbroich, die zusammen mit einer Spende der Stadtwerke 10.000 Euro einbrachten, sind der größte Betrag – daneben beteiligten sich aber rund 500 Privatpersonen und Institutionen mit weiteren Spenden.
Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne) findet die Spendenbereitschaft „überragend“, sie bedankt sich dafür bei allen Beteiligten – ebenso wie für „die tatkräftige Unterstützung in den betroffenen Gebieten“. Unterdessen läuft die Spendenaktion weiter, das nächste privat organisierte Benefizkonzert folgt bereits am morgigen Samstag, wie angekündigt.
Unabhängige Kommission entscheidet Spendenvergabe
Die Stadt Rösrath steht nun vor der Aufgabe, das Spendengeld an die Betroffenen zu verteilen. „Der Stadt ist der verantwortungsvolle Umgang mit den anvertrauten Spendengeldern wichtig“, heißt es in einer Pressemitteilung. Um die Spenden „dahin zu verteilen, wo sie am dringendsten benötigt werden“, habe die Stadtverwaltung eine unabhängige externe Kommission eingerichtet. Diese hat bereits über die Einzelheiten der Antragstellung, Kriterien für die Vergabe von Spendengeld und das weitere Vorgehen beraten. Auf dieser Basis werde sie Empfehlungen abgeben, an wen und welcher Höhe die Stadt Spendengeld vergeben solle.
Auf der Internetseite der Stadt Rösrath ist bereits ein von der Kommission formulierter Kriterienkatalog und ein Antragsformular zu finden. Überschwemmungs-Betroffene werden gebeten, ihren ausgefüllten Antrag bis spätestens 27. August an die Stadt Rösrath zu senden – an die Postadresse Hauptstraße 229, 51503 Rösrath, oder per E-Mail an Hochwasser@roesrath.de.
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Die Bürgermeisterin will indessen mögliche Enttäuschungen vermeiden. „Auch wenn die Spendenhöhe großartig ist, wird bei so vielen betroffenen Haushalten leider nicht jedem Antrag entsprochen werden können“, bedauert Schulze. Sie bittet auch um Verständnis dafür, dass ein Antrag erforderlich ist und auch Nachweise einzureichen sind: „Dies ist unerlässlich, damit einem Missbrauch vorgebeugt wird und die Spenden dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden.“ Schulze ruft alle Betroffenen auf, einen Antrag zu stellen, und betont: „Falsche Bescheidenheit ist hier fehl am Platz!“