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Bergheimer muss in QuarantäneGroßer Ärger nach Corona-Fall in Physiotherapiepraxis

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Bergheim Physiotherapie Symbol

Ein Corona-Fall in einer Bergheimer Physiotherapiepraxis hat bei einem Patienten für Ärger gesorgt. (Symbolbild)

Bergheim – Dieter Hiltmann fühlt sich ungleich behandelt. Nach einem Besuch in der Physiotherapiepraxis, die er regelmäßig aufsucht, musste er in Quarantäne, weil seine Therapeutin positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Was Hiltmann nicht versteht: Die Kolleginnen und Kollegen der Therapeutin nicht.

Mittwochs sei die Therapie gewesen, donnerstags sei er von der Therapeutin informiert und freitags vom Gesundheitsamt aufgefordert worden, sich in Quarantäne zu begeben. „Das hatte ich schon freiwillig gemacht“, sagt Hiltmann, der keine Symptome gezeigt hat und inzwischen wieder aus der Quarantäne entlassen ist, am Telefon.

Bergheimer: „Das finde ich absolut verantwortungslos“

Immer noch kann er die Situation nicht verstehen. „Für mich vollkommen unerklärlich und auch absolut verantwortungslos finde ich die Tatsache, dass die Kolleginnen der mit Corona infizierten Person weiterhin arbeiten dürfen und nicht in Quarantäne geschickt werden“, hatte er an das Gesundheitsamt geschrieben.

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„Die Gesetze gelten doch für alle“, moniert er. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis träfen sich zwangsläufig immer wieder hinter der Empfangstheke. „Es werden so viele Maßnahmen beschlossen und das ist ja auch gut so. Aber muss man das verstehen?“ Für besonders problematisch hält Hiltmann, dass in Physiotherapiepraxen im Rehasport häufig Menschen anzutreffen seien, die älter als 60 Jahre seien. Und: „In anderen Kreisen und Städten werden in solchen Fällen die betroffenen Praxen für den Quarantänezeitraum geschlossen.“

So erklärt ein Amtsarzt die Entscheidung in Bergheim

Die Kreisverwaltung versucht, die Situation zu erklären. Ein Team, das auf Krankenhäuser und Praxen spezialisiert sei, lege in solchen Fällen relevante Kontakte fest. „Über eine Schließung entscheidet jedes Gesundheitsamt im Zweifelsfall selbst“, heißt es in einer E-Mail von Amtsarzt Nils Mahler an Hiltmann. Dafür müssten allerdings gewichtige Gründe vorliegen, die es in diesem Fall offenbar nicht gegeben habe. „Insoweit kommt es immer wieder zu Unterschieden im Vorgehen zwischen einzelnen Gesundheitsämtern.“

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Begegnungen ließen sich im oft beengten Umfeld einer Praxis natürlich nicht vermeiden. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, sofern sie nicht medizinisch geschult seien, bewerteten mit Ärztinnen und Ärzten die Relevanz der kurzen Begegnungen für das Ansteckungsrisiko. Das sei auch hier geschehen.