Mit ihrem offenen Brief an die Stadt Bergheim will die Tagespfleekraft aus Glessem weiter um ihre Lohnfortzahlungen kämpfen.
Die Stadt verteidigt sich jedoch.
Bergheim – Der Streit zwischen Tagespflegekräften und Stadtverwaltung geht weiter. In einem offenen Brief macht Tagespflegekraft Doris Gesche aus Glessen ihrem Unmut erneut Luft. Ein Überblick.
Was ist der Anlass für den Streit?
Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig. Uneinigkeit besteht schon lange in der Frage nach Lohnfortzahlung, wenn eine Tagespflegestätte wegen Corona-Fällen schließen muss. Die Stadt fordert dann die Bezüge für die Ausfallzeiten zurück mit Verweis darauf, dass der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in diesem Fall für die Fortzahlung zuständig sei. Wie die Tagespflegepersonen auch in ihrem neuerliche Schreiben formulieren, bekommen sie aber kein Geld vom LVR. Das Tagespflegepersonal hatte zudem gefordert, dass Krankheitsfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht auf die fünf bezahlten Krankheitstage im Jahr angerechnet werden.
Was ist bislang passiert?
Ende Mai 2021 hatten 100 Tagespflegekräfte und Eltern bei der Stadt die Fortzahlung gefordert. Sollte der LVR doch zahlen, würde die Beiträge an die Stadt zurückgeführt, hieß es damals. Gespräche wurden geführt, E-Mails geschrieben. Einigen konnten sich die Kontrahenten nicht.
In ihrem emotional formulierten Schreiben schildert Doris Gesche ihre Angst vor Corona-Infektionen. Außerdem fürchtet sie längere Ausfallzeiten. Eine private Krankenversicherung greife aber erst nach 21 Tagen, und dann mit deutlichen Abzügen. „Eher aber erst ab dem 42. Tag“, sagen sie. Das Land habe die Zahlungen an die Kommunen sichergestellt, schreibt Gesche. Nur die Stadtverwaltung fühle sich nicht verpflichtet, die Absicherung der Tagespflegepersonen zu gewährleisten.
Was sagt die Verwaltung?
Die Stadt verteidigt sich. „Die sich aus der freiberuflichen Tätigkeit ergebenden wirtschaftlichen Risiken, beispielsweise im Falle von krankheitsbedingten Ausfällen, sind vergleichbar mit denen anderer selbstständig Tätigen“, antwortet Bürgermeister Volker Mießeler auf den offenen Brief. Dies gelte auch für Verdienstausfälle in der Pandemie. Laut Bürgermeister sieht die Satzung der Stadt Bergheim 30 bezahlte Urlaubs- und fünf Krankentage vor. Deren Aufteilung sei flexibel. „Urlaubstage können von Ihnen für den Ausgleich von Krankheitsfällen genutzt werden.“ Andere Selbstständige seien nicht so abgesichert. Würde die Verwaltung weiterführende Regelungen treffen in Bezug auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bestünde ein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitgeberverhältnis. „Dies würde im Widerspruch zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit stehen“, so der Bürgermeister.
Laut Bürgermeister sind im Zuge der pandemischen Lage in Abstimmung mit dem Landesjugendamt zusätzliche Absicherungen verankert worden, zum Beispiel die Lohnfortzahlung bei Quarantäne bis das Testergebnis vorliegt und eine anteilige Fortzahlung bei Quarantäne für Haushaltsangehörige ab zwölf Jahren.