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Bundestagswahl 2025So läuft die Wahl im Rhein-Erft-Kreis

Lesezeit 3 Minuten
Eine Frau wirft einen Wahlschein in eine Wahlurne.

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in Deutschland statt. (Symbolbild)

Am 23. Februar wählt Deutschland den neuen Bundestag. Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl im Rhein-Erft-Kreis.

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in ganz Deutschland statt – und somit auch im Rhein-Erft-Kreis. Gewählt werden mit zwei Stimmen die Abgeordneten des Bundestags, die dann ihrerseits den nächsten Kanzler oder die nächste Kanzlerin wählen.

Wir geben einen Überblick darüber, in welchen Bezirken Sie wählen können und wie die Bundestagswahl 2025 im Rhein-Erft-Kreis funktioniert.

Diese Übersichtsseite wird regelmäßig aktualisiert.


In welchen Gemeinden und Städten im Rhein-Erft-Kreis wird gewählt?

In den folgenden Gemeinden und Städten wird im Rhein-Erft-Kreis gewählt:

  1. Bedburg
  2. Bergheim
  3. Brühl
  4. Elsdorf
  5. Erftstadt
  6. Frechen
  7. Hürth
  8. Kerpen
  9. Pulheim
  10. Wesseling

Bundestagswahl 2025: Wie kann ich im Rhein-Erft-Kreis wählen?

Wählen darf bei den Bundestagswahlen, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnt. Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post. Dafür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie dann über das Wahllokal, in dem Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.

Als wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis eingetragene Person können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihre Stimmen persönlich oder per Briefwahl abgeben.

Bundestagswahl 2025: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was kann ich tun?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind wahlberechtigt, können Sie auch ohne Wahlunterlagen an der Bundestagswahl teilnehmen. Dafür legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihrem Briefwahlbüro beziehungsweise Wahllokal vor – sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie dort ihre Stimmen abgeben.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben jedoch eine erwartet? In diesem Fall wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wahlbüro.

Briefwahl in Rhein-Erft – Wie wähle ich per Post?

In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie per Post zurücksenden können. Anschließend werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online beantragen und abholen.

Schicken Sie den Wahlbrief postalisch, sollten Sie ihn in der Regel spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden – also am 19. Februar 2025.

Direkte Briefwahl für die Bundestagswahl in Rhein-Erft – Wie wähle ich vorab?

Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im Wahlbüro kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen.

Wer es also etwa nicht schafft, den Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl zur Post zu bringen, kann den Umschlag direkt und spätestens bis zum Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben.

Bundestagswahl 2025: Darf ich mit Vollmacht für Dritte wählen?

Die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Bundestagswahl 2025 nicht möglich. Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann aber per Briefwahl teilnehmen – die Unterlagen können aber mit einer schriftlichen Vollmacht für jemand anderen beantragt werden. In diesem Fall geht das dann nur persönlich oder schriftlich, nicht elektronisch.

Bundestagswahl 2025: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?

Alle Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt, die von den Parteien für jeden Wahlkreis nominiert werden. Wer den Wahlkreis – es gibt 299 in Deutschland – gewinnt, kann in den Bundestag einziehen.

Die Wahlkreise sind so aufgeteilt, dass in jedem ungefähr gleich viele Wahlberechtigte leben. Dementsprechend ist die Dichte in NRW besonders hoch.

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wieviele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Diese Sitze werden über die Landeslisten gefüllt, die Politiker und Politikerinnen ziehen der Reihenfolge entsprechend ins Kabinett.

Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird mit der Zweitstimme festgelegt: diese werden dann zuerst mit den Direktkandidatinnen und -Kandidaten gefüllt, die ihre Wahlkreise gewonnen haben. Dann mit den Landeslisten. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als Sitze im Bundestag, bekommen die Direktkandidierenden keinen Sitz, deren Ergebnis am wenigsten deutlich war.

Bei der Bundestagswahl gilt außerdem die Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien. Kommt eine Partei nicht auf mindestens fünf Prozent der Stimmen, zieht sie nicht in den Bundestag ein.

Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Rhein-Erft-Kreis hier.