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Briefwahl, Fristen, UnterlagenAlle Infos für die Bundestagswahl 2025 in Elsdorf

Lesezeit 5 Minuten
Das Blatt aus einem Tageskalender für den 23.02.2025 steht auf einem Tisch (gestellte Aufnahme).

Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 muss spätestens am 2. Februar bei den Wahlberechtigten angekommen sein. (Symbolbild)

Die Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen steht am 23. Februar 2025 an. Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl im Rhein-Erft-Kreis.

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in ganz Deutschland statt – und somit auch in Elsdorf. Gewählt werden mit zwei Stimmen die Abgeordneten des Bundestags, die dann ihrerseits den nächsten Kanzler oder die nächste Kanzlerin wählen.

Wir geben einen Überblick darüber, in welchen Bezirken Sie wählen können und wie die Bundestagswahl 2025 in Elsdorf funktioniert.

Am Wahltag finden Sie hier auch aktuelle Entwicklungen, Hochrechnungen und Ergebnisse.

Diese Übersichtsseite wird regelmäßig aktualisiert.


Zu welchem Wahlkreis gehört Elsdorf und wer sind die Direktkandidaten?

Die Stadt Elsdorf gehört zum Wahlkreis 90 „Rhein-Erft-Kreis I“. Der Kreis Euskirchen und die Kommunen Erftstadt und Wesseling gehören zum Wahlkreis 91.

Für die CDU geht Georg Kippels als Bundestagskandidat ins Rennen. Für ihn stimmten 140 wahlberechtigte CDU-Mitglieder. Georg Kippels ist Rechtsanwalt, seit 1980 bei der CDU und kommt aus Bedburg. Direktkandidat für die SPD im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis I ist Aaron Spielmanns. Der 26-jährige Bedburger ist seit 2022 stellvertretender Vorsitzender der Rhein-Erft SPD.

Der Direktkandidat für die Grünen im Wahlkreis ist der Erftstädter Björn Leschny. Er ist Co-Vorsitzender des Grünen Ortsverbandes Pulheim. Der Pulheimer hat unter anderem Studien in Wirtschaftsinformatik, BWL und internationalem Management absolviert. Für die FDP ist Stefan Westerschulze als Direktkandidat aufgestellt worden. Er ist Angestellter im öffentlichen Dienst und Schatzmeister der FDP Rhein-Erft.

Die AfD hat noch keinen Direktkandidaten für den Wahlkreis bestimmt.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verzichtet im Rhein-Erft-Kreis auf Direktkandidaten.


Bundestagswahl 2025: Wie kann ich in Elsdorf wählen?

Wählen darf bei den Bundestagswahlen, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnt. Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post. Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 muss spätestens am 2. Februar bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Dafür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die Benachrichtigung informiert Sie dann über das Wahllokal, in dem Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.

Als wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis eingetragene Person können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihre Stimmen persönlich oder per Briefwahl abgeben.

Bundestagswahl 2025: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was kann ich tun?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind wahlberechtigt, können Sie auch ohne Wahlunterlagen an der Bundestagswahl teilnehmen. Dafür legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihrem Briefwahlbüro beziehungsweise Wahllokal vor – sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie dort ihre Stimmen abgeben.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben jedoch eine erwartet? In diesem Fall wenden Sie sich an das Wahlbüro der Stadt Elsdorf. Normalerweise befindet es sich an der Gladbacher Straße 111. Telefonisch erreichen Sie das Wahlbüro unter: 02274/709344 oder 02274/709301. Per E-Mail wenden Sie sich an: wahlbuero@elsdorf.de

Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Rhein-Erft-Kreis hier.

Briefwahl im Rhein-Erft-Kreis – Wie wähle ich per Post?

In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie per Post zurücksenden können. Anschließend werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online beantragen und abholen. Online kann der Briefwahlantrag in Elsdorf ab dem 22. Januar erfolgen.

Das Briefwahlbüro der Stadt Elsdorf befindet sich an der Gladbacher Straße 111.

Schicken Sie den Wahlbrief postalisch, sollten Sie ihn in der Regel spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden – also am 19. Februar 2025.

Direkte Briefwahl für die Bundestagswahl in Elsdorf – Wie wähle ich vorab?

Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im Wahlbüro kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen. Die Adresse des Wahlbüros wird hier ergänzt, sobald verfügbar ist.

Wer es also etwa nicht schafft, den Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl zur Post zu bringen, kann den Umschlag direkt und spätestens bis zum Wahltag bei der angegebenen Stelle abgeben.

Wann ist das Wahlbüro in Elsdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr.

Darf ich Briefwahlunterlagen für Dritte mitnehmen?

Die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Bundestagswahl 2025 nicht möglich. Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann aber per Briefwahl teilnehmen – die Unterlagen können aber mit einer schriftlichen Vollmacht für jemand anderen beantragt werden. In diesem Fall geht das dann nur persönlich oder schriftlich, nicht elektronisch.

Bundestagswahl 2025: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?

Alle Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt, die von den Parteien für jeden Wahlkreis nominiert werden. Wer den Wahlkreis – es gibt 299 in Deutschland – gewinnt, kann in den Bundestag einziehen.

Die Wahlkreise sind so aufgeteilt, dass in jedem ungefähr gleich viele Wahlberechtigte leben. Dementsprechend ist die Dichte in NRW besonders hoch.

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wieviele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Diese Sitze werden über die Landeslisten gefüllt, die Politiker und Politikerinnen ziehen der Reihenfolge entsprechend ins Kabinett.

Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird mit der Zweitstimme festgelegt: diese werden dann zuerst mit den Direktkandidatinnen und -Kandidaten gefüllt, die ihre Wahlkreise gewonnen haben. Dann mit den Landeslisten. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als Sitze im Bundestag, bekommen die Direktkandidierenden keinen Sitz, deren Ergebnis am wenigsten deutlich war.

Bei der Bundestagswahl gilt außerdem die Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien. Kommt eine Partei nicht auf mindestens fünf Prozent der Stimmen, zieht sie nicht in den Bundestag ein.