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Urteil verkündetElsdorfer wegen Missbrauchs von Kindern verurteilt – Taten im Tagebau Hambach

Lesezeit 3 Minuten
Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Das Landgericht Köln verurteilte einen Elsdorfer wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das Landgericht wies dem 59-jährigen Täter zwölf Straftaten nach, darunter auch vier am Tagebau Hambach und der Aschedeponie Fortuna.

Tränen der Erleichterung standen den Eltern, deren Kinder Opfer von schwerem sexuellem Missbrauch wurden, nach dem Urteil am Landgericht in den Augen. Der Täter muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Zwölf Taten an drei Jungen und einem Mädchen wies die 22. Große Strafkammer dem 59-jährigen Elsdorfer nach, neun hatte der Angeklagte bereits bei Prozessbeginn eingeräumt.

Einem 15-jährigen Freund des heute zwölfjährigen Hauptgeschädigten ist es zu verdanken, dass das „Monster“, so die Bezeichnung der Eltern, im Februar dieses Jahres gestoppt werden konnte. Der Jugendliche erkannte den Missbrauch bei einem Übernachtungsbesuch, zu dem ihn der Jüngere mitgebracht hatte. Geschickt überredete er den Geschädigten, die Wohnung zu verlassen und die Polizei zu verständigen. „Für den Jungen war die Situation tragisch, er war zerrissen, denn Sie waren nach dem Tod seiner Mutter eine wichtige Bezugsperson für ihn, obwohl er gleichzeitig die Einsicht hatte, dass falsch ist, was Sie mit ihm tun“, sagte die Vorsitzende Richterin Jennifer Otten zum Angeklagten.

Elsdorf: Kindesmissbrauch geschah auch im Tagebau Hambach

Vier der Taten geschahen im Tagebau Hambach und an der Aschedeponie Fortuna. Der Elsdorfer war dort als Maschinist tätig, hatte also den Schlüssel zu großen Arbeitsmaschinen, die für Jungen attraktiv sind. „Ich weiß nicht, warum das passiert ist“, soll der Angeklagte in der Hauptverhandlung, die aus Jugendschutzgründen hinter verschlossenen Türen stattfand, gesagt haben.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Der einschlägig vorbestrafte Mann stand bereits vor rund zehn Jahren wegen ähnlicher Taten vor Gericht. Bisher war er mit Bewährungsauflagen davongekommen, wozu eine Therapie seiner pädophilen Neigungen und Kontaktverbot zu Kindern gehörten. Den Rückfall vor vier Jahren begründete der Mann mit der Beziehung zu der mittlerweile verstorbenen Mutter des im Dezember 2011 geborenen Jungen, der er seine Vorstrafen verschweigen wollte. Als „Wegschieben von Verantwortung“ bewertete das Gericht jedoch die Erklärung „Es kam über mich“, weil der Sohn der Freundin zu dem Paar ins Bett gekrochen war.

Der forensische Gutachter bescheinigte dem Elsdorfer volle Schuldfähigkeit. Auch hätten seine erheblichen körperlichen Erkrankungen keine Auswirkungen auf seine Steuerungsfähigkeit. Mit den früheren Therapeuten ging der Sachverständige hart ins Gericht. Die Wirkungslosigkeit könne daher nicht allein dem Angeklagten angelastet werden.

Eltern der Opfer störten sich an der Darstellung des Täters

Bei den Eltern der missbrauchten Kinder, die den Prozess als Nebenkläger verfolgten, kam die Darstellung der Persönlichkeit des ehemaligen Nachbarn nicht gut an. „Er hatte Wünsche nach Nähe, die er nach der Trennung von seiner Ehefrau mangels Möglichkeiten nicht mehr ausleben konnte. Es verschaffte ihm Glücksgefühle, wenn die Kinder sexuelle Handlungen an ihm vornahmen“, fassten sie als Verharmlosung auf, wie sie in einer Sitzungspause gegenüber dieser Zeitung sagten. Sie müssten jetzt mit der Frage klarkommen, warum sie ihre Kinder nicht schützen konnten.

Auch Richterin Otten zeigte Unverständnis über die nachdrückliche Empfehlung des Jugendamts an die Eltern, den Kontakt zwischen den bisher eng befreundeten Kindern zu unterbinden, da das Risiko bestehe, dass sie nach der gemeinsamen Opfer-Erfahrung selbst untereinander zu Tätern werden.

„Sie haben eine Atmosphäre geschaffen, die Kinder cool finden – lange aufbleiben, zocken, Alkohol probieren – Sie sind nicht der eiskalt planende krankhafte Triebtäter, andererseits haben Sie auch nicht mit sich gerungen, von den Taten Abstand zu nehmen“, begründete die Kammer-Vorsitzende das festgelegte Strafmaß. An die Nebenklägerinnen und -kläger gerichtet, wünschte sie einen weiteren guten Weg der Familien bei der Verarbeitung des Erlebten.