Fünf Kilogramm Kokain wollte ein Rumäne von Belgien nach Bozen bringen. In Elsdorf wurde er erwischt und muss mehrere Jahre ins Gefängnis.
Fünf Kilogramm KokainDrogenkurier muss nach Kontrolle in Elsdorf viereinhalb Jahre ins Gefängnis
Zu vier Jahren und sechs Monaten Haft ist am Montag ein 33-jähriger Rumäne verurteilt worden, der im Februar auf der Autobahn 4 bei Elsdorf von Zivilfahndern der Polizei festgenommen worden war. In seinem Wagen hatten die Beamten fünf Kilogramm Kokain bester Qualität gefunden. Schnell hatte sich in dem Verfahren vor dem Kölner Landgericht herausgestellt, dass der Angeklagte nur als Kurier angeheuert worden war.
In Italien angeworben
Ein Albaner, der vorgab, Albano zu heißen, hatte den Rumänen in Italien angeworben, als dieser Geld für die Rückzahlung seiner Schulden brauchte. Albano hatte dem 33-Jährigen Geld für den Kauf eines Autos gegeben, das der Rumäne auf seinen Namen anmelden sollte und mit dem er Geld von Belgien nach Italien bringen sollte. Dann wurde der Wagen umgebaut und mit professionellen Verstecken versehen.
Doch im Februar wurde aus dem Geld dann Kokain, das der Angeklagte nach Bozen bringen sollte. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer vier Jahre und neun Monate Haft beantragt. Die Verteidigung legte sich bei der Strafzumessung auf keine Dauer fest.
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Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er keine Vorstrafen hat und sich seit seiner Festnahme den Behörden gegenüber kooperativ verhalten und Reue gezeigt, also Verantwortung übernommen habe.
„Sie haben sich geständig gezeigt und waren in allen Situationen um Aufklärung bemüht“, erläuterte der Vorsitzende bei der Urteilsverkündigung. Damit meinte er auch, dass der Angeklagte seine PIN-Nummern der Handys mitteilte, damit die Ermittler weitere Auswertungen vornehmen konnten, um im besten Fall die Hinterleute zu ermitteln.
„Auf der anderen Seite bleibt die Tatsache, dass Sie fünf Kilogramm Kokain transportiert haben“, sagte der Vorsitzende Richter. Das entsprach einem Straßenverkaufswert von 350.000 Euro. Auch wenn er, der Rumäne, zunächst von dem Transport von Bargeld ausgegangen und dann zu der Fahrt gedrängt worden sei, hätte er durchaus zur Polizei fahren können, wenn er es gewollt hätte, argumentierte der Richter.