Erftstadt-Liblar – Entsetzt ist die Freie Wählergemeinschaft Erftstadt über radikalen Grünschnitt und Rodungen am Liblarer Bahnhof, der in der Brutzeit von Vögeln strikt untersagt sei. Hier habe es einen Kahlschlag gegeben. Dabei seien solche Arbeiten von Anfang März bis Ende September strikt verboten, betont Joachim Dost.
Hier könne die Bahn auch nicht damit argumentieren, dass der Bewuchs die Bahntrasse gefährden würde. Denn der Bereich zu den Gleisen sei nicht bearbeitet worden. Mitten in der Brutzeit seien nun viele Vogelnester zerstört worden.
Lange heiße Sommer
Witterungsextreme wie Stürme, Starkregen und lange heiße Sommer würden in den kommenden Jahren weiter zunehmen, betont eine Bahnsprecherin des Regionalbüros Düsseldorf. . Um sich für die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen, habe die Bahn eine Vielzahl technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen getroffen. Insbesondere eine „robustere Infrastruktur,
Technik und Fahrzeuge stünden dabei im Fokus. „Für eine sturmsichere Schiene hat die Deutsche Bahn auch die Pflege von Bäumen und Sträuchern entlang des rund 33.400 Kilometer langen Streckennetzes deutlich erweitert. Seit 2018 setzt sie mehr Expertise, mehr Geld und mehr Personal ein, um den Bewuchs am Gleis noch besser zu kontrollieren“, betont die Sprecherin.
Nach gesetzlichen Vorgaben
Der Rückschnitt von Vegetation entlang der Bahngleise stehet im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben aus der Lärmverordnung sowie dem Umwelt- und Naturschutz. „Es besteht ein allgemeines Schnittverbot in den Monaten März bis September. Hauptgrund dafür ist die Brut- und Setzzeit von Vögeln und Säugetieren.
Für einen sicheren Bahnbetrieb wird in dieser Zeit lediglich die Rückschnittszone je sechs Meter ab Gleismitte gepflegt. Dies ist auch der Fall am Bahnhof in Erftstadt. Hierbei handelt es sich keineswegs um großflächige Rodungen“, stellt die Sprecherin klar. Experten hätten den jährlichen Zuwachs des Stockausschlags auf einer Höhe von zwei Metern zurückgeschnitten.
Mögliche Einschränkungen
Um mögliche Einschränkungen im Bahnhofsbereich zu vermeiden, sei die präventiv tätig geworden. Für den jährlichen Rückschnitt seit keine gesonderte Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde notwendig gewesen.
Diese Argumentation lässt-Freie-Wählergemeinschaft-Fraktionschef Raymond Piper so nicht gelten. Pieper, selbst Jurist, verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz, demzufolge nur „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ zulässig seien. Tatsächlich sei in Liblar aber alles bis zum Boden vollständig zerstört worden.
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„In dem gerodeten Bereich befanden sich bis zur Rodung eine größere Eidechsenpopulation, sowie einige Vogelnester. Beide sind verschwunden“, beklagt Pieper. „Während eine Privatperson schon bei einem zu starken Rückschnitt einer kleinen Hecke in diesem Zeitraum mit empfindlichen Strafen rechnen muss, scheinen für die Deutsche Bahn diese Gesetze nicht zu gelten“, sagt der Fraktionsvorsitzende.