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Hambacher ForstEnde-Gelände-Aktivist reicht Klage gegen das Land ein

Lesezeit 2 Minuten

Daniel Hofinger

Rhein-Erft-Kreis – Daniel Hofinger will es wissen: Was steht in den beiden Rechtsgutachten, die das Land kurz vor der Räumung des Hambacher Forstes im September 2018 in Auftrag gegeben hatte? Hofinger ist einer der Aktivisten des Bündnisses Ende Gelände, das im Revier schon mehrfach zu rechtlich umstrittenen Blockaden von Kohlegruben und -anlagen aufgefordert und diese organisiert hatte. Von dem 25-jährigen Studenten aus Bonn hat RWE deshalb nach Angaben von Ende Gelände zuletzt 50 000 Euro an Schadensersatz eingefordert.

Nun hat Hofinger selbst ein Verfahren in Gang gesetzt. Er hat das NRW-Bauministerium auf die Herausgabe von Akten zur Räumung des Waldes verklagt. Hofinger beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Das Ministerium hüllt sich in Schweigen

Bereits Anfang April hat er über das Internet-Portal „Frag den Staat“ die Herausgabe der Unterlagen beantragt: „Doch obwohl die Rechtslage eindeutig ist und das Gesetz eine Entscheidungsfrist von höchstens einem Monat vorsieht, hüllt sich das Ministerium in Schweigen, gibt noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung“, sagt er. „Deshalb hat mein Anwalt nun Untätigkeitsklage gegen das Ministerium erhoben.“

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Die Sache ist brisant: Denn ein Räumungseinsatz, den das Unternehmen RWE im Juli 2018 beantragt hatte, um den Forst roden zu können, war im August 2018 von den beteiligten Anrainerkommunen Merzenich und Kerpen noch abgelehnt worden. Auch die Polizei in Aachen hatte sich ablehnend geäußert, wie einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag vom 4. April 2019 zu entnehmen ist. Dann wurden die beiden Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die rund 60 000 Euro gekostet haben.

In den beiden Gutachten, sei es, so die Landesregierung in ihrer Antwort, „insbesondere“ um eine „umfassende bauordnungsrechtliche Einschätzung, namentlich auch im Lichte versammlungsrechtlicher Implikationen“ gegangen. Zudem seien auch „Einzelfragen im Zusammenhang mit den erlassenen bauaufsichtlichen Weisungen“ behandelt worden. Schließlich mussten die Kommunen Kerpen und Merzenich die Räumung auf Weisung des Landes durchführen und mit mangelndem Brandschutz der Baumhäuser im Wald begründen.

Stand die Räumung auf dünnem Eis?

Hofinger glaubt nun, dass die ganze Räumung – in Verbindung mit einem der größten Polizeieinsätze in der Geschichte des Landes – womöglich nicht nur politisch umstritten war, sondern auch juristisch „auf dünnem Eis“ gestanden habe. Die Gutachten könnten hierüber Auskunft geben und dürften deshalb nicht länger geheim bleiben: „Was muss wohl Spannendes darin stehen, dass wir es nicht lesen sollen?“

Im Ministerium selbst ist zu der Sache nichts zu erfahren. Es wird lediglich bestätigt, dass die Klage eingegangen ist.