Erftstadt-Blessem/Bergheim – Die Staatsanwaltschaft Köln führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem durch. Dabei soll vor allem die Frage geklärt werden, ob die Flutschäden im Juli 2021 fahrlässig ermöglicht wurden.
Rund 140 Beamte und Beamtinnen der Polizei durchsuchen in diesem Zusammenhang zurzeit 20 Büros und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen sowie ein weiteres Objekt in Thüringen.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus, fünf Beschuldigte der Betreibergesellschaft mit Sitz in Bergheim sowie vier Beschuldigte der Bezirksregierung.
„Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten die Zustände an dem Hochwasserschutzwall und den Grubenböschungen aufgrund ihrer beruflichen Befassung mit der Kiesgrube hätten erkennen und für Abhilfe hätten sorgen können und müssen“, berichtet der Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
Die Bezirksregierung Arnsberg wollte sich auf Anfrage der Redaktion inhaltlich nicht zu dem Thema äußern. "Wir können diese Ermittlungen bestätigen und kooperieren selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft", sagt Pressesprecher Christoph Söbbeler.
Beim Kiesgrubenbetreiber, der RWE-Tochter Rheinische Baustoffwerke, war keine Stellungnahme zu bekommen. Wie RWE-Sprecher Guido Steffen aber auch für das Tochterunternehmen mitteilt, seien sowohl am Standort in Bergheim-Niederaußem als auch an der RWE-Power-Zentrale in Köln Polizistinnen und Polizisten gewesen. Die hätten Unterlagen mitgenommen, die man ihnen bereitwillig gegeben habe. "Wir unterstützen natürlich die Ermittlungen und wollen, dass die Angelegenheit lückenlos und objektiv aufgeklärt wird", sagt Steffen.
Der konkrete Vorwurf laute "Verdacht des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung und der Baugefährdung", teilt Guido Steffen mit. Darüber, welche Auswirkungen die Ermittlungen auf die Zukunft der Kiesgrube haben könnten und über mögliche personelle Konsequenzen, konnte der RWE-Sprecher keine Angaben machen. (ft/npi mit dpa)