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Vierbeiner gerettetHundehalter muss Feuerwehreinsatz am Maigler-See in Hürth nicht bezahlen

Lesezeit 4 Minuten
Ein Eisrettungsboot mit zwei Feuerwehrleuten auf dem zugefrorenen Otto-Maigler-See.

Mit Spezialgerät hat die Feuerwehr einen Hund vom dünnen Eis auf dem Otto-Maigler-See gerettet.

Speziell ausgebildete Einsatzkräfte retteten einen Hund vom zugefrorenen Otto-Maigler-See. Die Feuerwehr schreibt dafür keine Rechnung.

Der Feuerwehreinsatz vom vergangenen Wochenende, bei dem eine Hündin von speziell ausgebildeten Einsatzkräften vom Eis auf dem Otto-Maigler-See gerettet wurde, wird für den Hundehalter kein finanzielles Nachspiel haben. Die Feuerwehr werde den Einsatz nicht in Rechnung stellen, sagte Feuerwehrchef Michael Mund.

„Uns sind auch keine wesentlichen Kosten entstanden“, so Mund. Schließlich würden Personal und Material ohnehin bereitgehalten. Mund sieht es positiv: „Der Einsatz war auch eine Bestätigung dafür, dass meine Leute gut ausgebildet und trainiert sind und wir im Ernstfall auch einen Menschen hätten retten können.“

Eisretter rückten mit Spezialboot auf den Otto-Maigler-See aus

Der Vierbeiner war am Sonntagvormittag einem kleineren Wildtier hinterhergejagt und auf den zugefrorenen See gelaufen. Der Halter tat das Richtige und begab sich nicht selbst auf dem dünnen Eis in Gefahr, sondern alarmierte die Feuerwehr. Eisretter in Kälteschutzanzügen rückten mit einem Eisrettungsboot auf den See aus. Sie konnten die Hündin, die reglos auf dem Eis in der Seemitte stehengeblieben war, ins Boot holen und unversehrt an Land bringen.

Auf die Berichterstattung über den Tierrettungseinsatz hin wurde in den sozialen Medien auch die Frage diskutiert, ob der Tierhalter für den Einsatz aufkommen müsse. Das sei nicht der Fall, sagt Brandoberinspektor Marvin Habbig, Sprecher der Hürther Feuerwehr. Bei dem Einsatz handele es sich um eine Hilfeleistung, die laut Gesetz zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehöre und damit grundsätzlich kostenfrei sei.

Hürther Feuerwehr kann kein Fehlverhalten feststellen

Anders hätte der Fall womöglich gelegen, wenn der Halter die Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätte. Aber: „Ein vorsätzliches Fehlverhalten beziehungsweise ein grob fahrlässiges Verhalten des Halters wurde durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr zunächst nicht festgestellt“, sagte Feuerwehr-Sprecher Habbig.

Die Schuldfrage zu klären, sei aber auch nicht Aufgabe der Feuerwehr. „Wir sind für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr zuständig“, so Feuerwehrchef Michael Mund. „Die Ursache für den Einsatz rechtsmittelfest ermitteln, das können wir nicht.“ Schließlich sei kaum noch zu klären, warum der Hund frei herumlief. Mund: „Hat er sich losgerissen? War er nicht angeleint?“

Unklarheit über Leinenpflicht am Hürther Otto-Maigler-See

Selbst wenn der Vierbeiner nicht angeleint gewesen sein sollte – wäre das überhaupt ein Regelverstoß? Um die Frage zu beantworten, ob es am Otto-Maigler-See eine Leinenpflicht gibt, müssen sogar die Behörden auf Nachfrage erst recherchieren.

Weil es in dem Naherholungsgebiet vor allem in den Sommermonaten immer wieder Probleme mit Besuchern gibt, die sich nicht an die Regeln halten, hatte die Stadt im Juni 2023 im Zusammenhang mit einer großangelegten Kontrollaktion von Ordnungsamt, Forstbehörde und Feuerwehr die geltenden Regeln des Landesforstgesetzes in einer Pressemitteilung zusammengefasst.

Darin hieß es unter anderem, dass Hunde abseits der Wege an der Leine geführt werden müssen – auf befestigten Wegen selbst gilt also keine Leinenpflicht. Das lege das Forstrecht so fest, bestätigt der neue Revierförster Frank Mayer: „Hunde dürfen auf Waldwegen frei laufen, soweit sie abrufbereit sind.“ Das gelte selbst in Landschaftsschutzgebieten. Auch eine Sprecherin der Kreisverwaltung erklärte zunächst, dass es „aus naturschutzfachlicher Sicht keine Anleinpflicht“ in dem Hürther Naherholungsgebiet gebe.

Verwitterte Infotafeln weisen auf Regeln am Otto-Maigler-See hin

Am Otto-Maigler-See ist die Lage allerdings anders. Dort hat der Zweckverband Naturpark Rheinland, der 40 Jahre lang als Pächter für das Naherholungsgebiet im Bereich der ehemaligen Braunkohlegrube zuständig war, eine Seesatzung erlassen. Danach sind Hunde an der Leine zu führen. Auf die Leinenpflicht weisen verwitterte Infotafeln hin.

Zwar ist der Pachtvertrag nach Auskunft von Naturpark-Geschäftsführer Frank Scheer Ende 2020 ausgelaufen. Die Anleinpflicht sei aber bisher nicht aufgehoben worden, sagt Förster Mayer jetzt – selbst wenn „keiner mehr da ist, der sie durchsetzen könnte“.

Ob mit oder ohne Pflicht: Naturpark-Geschäftsführer Scheer appelliert gerade in dem beliebten Naherholungsgebiet am Otto-Maigler-See an alle Besucher, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Dort kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Spaziergängern mit und ohne Hund. „Die Anleinpflicht ist ja sinnvoll“, meint Scheer. Schließlich diene sie gerade in der Brunft- und Brutzeit auch dem Schutz der Wildtiere.

Revierförster Frank Mayer spricht sich dafür aus, künftig auch am Otto-Maigler-See die allgemeinen Regeln des Forstgesetzes anzuwenden. Aber auch er mahnt: „Die Leute müssen aufeinander aufpassen.“