Kerpen – Noch ist offen, ob die Stadt Kerpen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Hambacher Forst Berufung einlegen wird. Wie berichtet, hatte das Gericht vergangene Woche entschieden, dass die von der Stadt Kerpen gegen ihren Willen auf Anweisung des Landes angeordnete Räumung im Jahre 2018 rechtswidrig gewesen ist, weil diese baurechtlich – mit fehlendem Brandschutz der Baumhäuser – begründet worden war. Dies sei laut Gericht nur ein Vorwand gewesen.
Der Stadt Kerpen liege noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, so Roy Labisch, Referent im Bürgermeisterbüro. Diese brauche man, um entscheiden zu können, ob eine Berufung Sinn mache. Es gebe diesbezüglich keinen Druck seitens des Landes, betonte Labisch.
Linke: Fortführung des Rechtsstreits unangemessen
Gegenüber dem Deutschlandfunk hatte Ministerpräsident Armin Laschet sich gewünscht, dass gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, Berufung eingelegt werden solle. Die Kerpener Fraktion der Linken weist darauf hin, dass eine Anfechtung gegen dieses Urteil nicht von der Landesregierung, sondern nur von der Stadt Kerpen ausgehen kann.
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In einem Antrag an den Stadtrat fordert die Linke, dass die Stadt auf jegliche Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten solle. Zur Begründung heißt es, dass ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster nur eine weitere „Fortführung dieser Brandschutz-Räumungs-Farce“ sei. Angesichts des Klimawandels sei ein Stopp des Braunkohletagebaus noch drängender. Die Fortführung des Rechtsstreits sei unangemessen und für das Ansehen der Kolpingstadt schädlich, so die Stadtverordneten Annetta Ristow und Jürgen Greggersen.
Wiese von Kurt Claßen: Räumung steht noch aus
Das Urteil zum Hambacher Forst könnte nach Meinung des Buirer Steuerberater und Kohlekritiker von Kurt Claßen auch auf seine Wiese am Wald übertragen werden. Dort leben seit Jahren linksautonome Kohlegegner in einem Camp. Der Kreis Düren hat gegen das Camp in einem langen Rechtsstreit eine Räumungsverfügung über alle Instanzen durchgesetzt, aber die Räumung noch nicht umgesetzt.
Diese Räumungsverfügung sollte nun nach Meinung Claßens noch einmal in Frage gestellt werden. Denn wie die Räumung des Waldes sei auch die Räumungsverfügung der Wiese mit Baurecht begründet worden. Claßen: „Auch hier handelte der Kreis Düren offenbar auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Auch hier schob der Kreis Düren das Baurecht nur vor.“ Dieses werde so gegen das Versammlungsrecht „instrumentalisiert“.