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Kontrollen und TerminpflichtKerpener Rathaus behält Corona-Maßnahmen bei

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Aushang hinter lichtreflektierender Tür weist darauf hin, dass es sich bei dem Durchgang nur um einen Ausgang handelt. Der Eingang finde sich laut Aushang auf der Rathaus-Rückseite.

Um die Eingangskontrolle zu gewährleisten, kann das Kerpener Rathaus nur vom rückwärtigen Eingang betreten werden. Der Haupteingang des Rathauses Kerpen zur Sindorfer Straße bleibt weiterhin nur Ausgang.

Terminpflicht und Eingangskontrolle bleiben: Für das Kerpener Rathaus haben sich die Corona-Schutzmaßnahmen bewährt.

Zum 1. März sind die letzten Corona-Schutzmaßnahmen mit wenigen Ausnahmen für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ausgelaufen. Deshalb verwundert es, dass im Kerpener Rathaus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts weiterhin den Zugang kontrollieren – eine Maßnahme, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, habe sich diese Regelung bewährt und werde beibehalten.

Die Eingangskontrolle erhöhe das Sicherheitsempfinden der Beschäftigten und der Besucherinnen und Besucher. Denn es komme seit Jahren in öffentlichen Gebäuden vermehrt zu Vorfällen und Übergriffen gegenüber Beschäftigten. So gab es auch im Kerpener Rathaus in der jüngeren Vergangenheit einen Angriff auf einen Mitarbeiter und Bedrohungen per E-Mail. Eine Zutrittskontrolle über einen Pförtnerdienst sei daher eine wesentliche Maßnahme, um das Sicherheitsrisiko zu reduzieren.

Gewalt gegenüber Beamten sind keine Einzelfälle

Dass verbale und körperliche Angriffe auf Behördenmitarbeiter zugenommen haben, ist statistisch nicht eindeutig belegt, da hierüber anders als für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste nicht systematisch Daten erhoben, beziehungsweise in der Kriminalstatistik als eigener Unterpunkt erfasst werden.

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Doch ist es wahrscheinlich, dass es sich bei publik gewordener Gewalt gegenüber Verwaltungsangestellten und -beamten nicht nur um Einzelfälle und eine gefühlte Gefährdung handelt. Darauf weist zum Beispiel eine Studie des dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Hessen von 2020 hin, die dieser zusammen mit der Universität Gießen vorgenommen hat.

Online-Termine versprechen geringe Wartezeiten

Eine andere Regelung, die sich während der Corona-Zeit bewährt hat, ist die Pflicht zur Terminvereinbarung. „Es hat sich in den letzten Jahren – unter anderem ausgelöst durch die Corona-Beschränkungen – gezeigt, dass eine Terminvereinbarung zur Abwicklung eines Anliegens mit erheblichen Vorteilen für alle Beteiligten verbunden ist. Bürgerinnen und Bürger können dadurch davon ausgehen, dass keine oder nur geringe Wartezeiten eintreten werden“, erläutert der Sprecher der Stadtverwaltung, Harald Stingl.

Die Beschäftigten in den Rathausbüros könnten zudem in den terminfreien Zeiten ihre Arbeiten konzentrierter und zügiger erledigen. Zurzeit wird daher an einem neuen Öffnungskonzept für das Kerpener Rathaus gearbeitet. Die Tendenz geht dabei in die Richtung, grundsätzlich und überwiegend an Terminvereinbarungen festzuhalten und möglicherweise einen „Dienstleistungstag“ pro Woche ohne Terminvereinbarung anzubieten.

Termine für das Bürgerbüro können online vereinbart werden. Geplant ist, diese Möglichkeit auf das Standesamt und für Ausländerangelegenheiten auszuweiten. Darüber hinaus können alle Termine weiterhin auch telefonisch vereinbart werden. In dringenden Angelegenheiten sei nach Anmeldung an der Pforte ein sofortiger Zutritt oder ein kurzfristiger Termin möglich, teilt die Stadtverwaltung mit.