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Kommunalwahl 2025So läuft die Wahl im Rhein-Erft-Kreis

Lesezeit 3 Minuten
Eine Frau wirft einen Wahlschein in eine Wahlurne.

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in NRW statt. (Symbolbild)

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen stehen im September 2025 an. Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl im Rhein-Erft-Kreis.

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt – und somit auch im Rhein-Erft-Kreis. Gewählt werden neben Stadt- oder Gemeinderäten, Kreistagen, Landrätinnen und Landräten auch die neuen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister für die nächsten fünf Jahre.

Wir geben einen Überblick darüber, in welchen Bezirken Sie wählen können und wie die Kommunalwahl 2025 im Rhein-Erft-Kreis funktioniert.

Diese Übersichtsseite wird regelmäßig aktualisiert.


In welchen Gemeinden und Städten im Rhein-Erft-Kreis wird gewählt?

In den folgenden Gemeinden und Städten wird im Rhein-Erft-Kreis gewählt:

  1. Bedburg
  2. Bergheim
  3. Brühl
  4. Elsdorf
  5. Erftstadt
  6. Frechen
  7. Hürth
  8. Kerpen
  9. Pulheim
  10. Wesseling

Kommunalwahl 2025: Wie kann ich im Rhein-Erft-Kreis wählen?

Wählen darf bei den Kommunalwahlen, wer am Wahltag 16 Jahre alt ist, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist – oder Bürgerin oder Bürger aus einem EU-Mitgliedsstaat – und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet wohnt.

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post. Dafür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie dann über das Wahllokal, in dem Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.

Als wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis eingetragene Person können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihre Stimme persönlich oder per Briefwahl abgeben.

Kommunalwahl 2025: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was kann ich tun?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind wahlberechtigt, können Sie auch ohne Wahlunterlagen an der Kommunalwahl teilnehmen. Dafür legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihrem Briefwahlbüro beziehungsweise Wahllokal vor – sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben jedoch eine erwartet? In diesem Fall wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wahlbüro.

Briefwahl in Rhein-Erft – Wie wähle ich per Post?

In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie per Post zurücksenden können. Anschließend werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online beantragen und abholen.

Wer es nicht schafft, den Brief rechtzeitig zur Post zu bringen, kann den Umschlag direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben. Diese sollte die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag vorliegen haben. Schicken Sie den Wahlbrief postalisch, sollten Sie ihn in der Regel spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden – also am 10. September 2025.

Direkte Briefwahl für die Kommunalwahl in Rhein-Erft – Wie wähle ich vorab?

Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im Wahlbüro kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen.

Darf ich Briefwahlunterlagen für Dritte mitnehmen?

Nein, die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Kommunalwahl im Rhein-Erft-Kreis nicht möglich.

Kommunalwahlen 2025: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?

Alle Wählerinnen und Wähler haben bei der Wahl zur kommunalen Vertretung – das heißt für Gemeinde- oder Stadtrat oder dem Kreistag – nur eine Stimme. Mit dieser wird gleichzeitig eine Wahlbezirkskandidatin oder ein -Kandidat gewählt sowie die Reserveliste der jeweiligen Partei, für die diese Person aufgestellt ist.

Für die Bürgermeisterwahl beziehungsweise Landratswahl besitzen ebenfalls alle Wählerinnen und Wähler eine Stimme. Hier gewinnt die Person, die die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält.

Bei den Kommunalwahlen gibt es also keine Erst- und Zweitstimmen, aber es können zwei Stimmen für zwei Positionen abgegeben werden.

Bekommt keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen, folgt eine Stichwahl. Diese finden bei den Kommunalwahlen 2025 gemeinsam mit der nächsten Bundestagswahl zwei Wochen später, am 28. September 2025 statt.

Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Rhein-Erft-Kreis hier.