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Entscheidung der LandesregierungRWE muss Kraftwerke nicht zurückbauen

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Kraftwerk von RWE 

Rhein-Erft-Kreis – RWE Power ist nicht verpflichtet, nach dem Ende der Kohleverstromung seine Kraftwerke zurückzubauen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling hatte mit einer Kleinen Anfrage herausfinden wollen, welche gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen die Betreiber von Braunkohlenkraftwerken haben.

In der Antwort der Landesregierung heißt es, das Bundesimmissionsschutzgesetz „sieht keinen verpflichtenden Rückbau von Anlagen nach der Betriebseinstellung vor“.

„Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands gehören daher in der Regel weder der Rückbau ordnungsgemäßer Betriebsanlagen noch Rekultivierungsmaßnahmen zur Herstellung des ursprünglichen Zustands des Betriebsgeländes“, schreibt die Landesregierung.

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Landesregierung will Flächenstrategie

Bezüglich der Zukunftspläne heißt es: „Im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier sollte durch die Region mit Unterstützung der Landesregierung eine Flächenstrategie entwickelt werden, die Nachnutzungen zu systematisieren.“ Dazu sei ein zwischen der Bundesregierung und RWE zu vereinbarender Zeitplan für die Kraftwerksstilllegungen abzuwarten.

Hinsichtlich der Kosten eines Kraftwerksrückbaus und der Frage, wer diese trägt, hat die Landesregierung „keine belastbaren Angaben“. Für Kämmerling ist das keine zufriedenstellende Situation: „Die alten Kraftwerke dürfen keine Museen werden. Die großen Flächen müssen nach dem Ausstieg aus der Braunkohle für eine neue industrielle Nutzung vorbereitet werden.“ Die SPD verlange von der Landesregierung, dass sie mit RWE über die künftige Verwendbarkeit der Industrieflächen verhandele. Von RWE erwarte sie, dass der Konzern sich weiterhin als Partner der Region aufstelle und mit den Kommunen die Kraftwerksstandorte für eine künftige innovative Nutzung entwickle.

RWE betont Interesse

RWE betont, selbst an einer Weiterentwicklung und Vermarktung der Standorte interessiert zu sein. Allerdings bedürfe dies in Abstimmung mit den Kommunen jeweils einer Einzelprüfung, welche Art der Nutzung infrage komme und welche Kosten anfielen. Auch eine Anschlussnutzung durch RWE sei denkbar – etwa für alternative Energiegewinnung, teilte die Pressestelle des Unternehmens mit.

Doch selbst für die Entwicklung des Standortes Frimmersdorf, der am 30. September 2021 stillgelegt wird, gibt es bisher kaum mehr als einen Namen: Fritz – Frimmersdorf Industrie- und Technologie-Zentrum. Man arbeite mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR), dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Grevenbroich an Konzepten.