Die Zukunftsvereinbarung für Bad Honnefs City ist nicht der große Wurf zur Rettung der Innenstadt, das konnte sie aber auch nicht sein. Ein Kommentar.
Kommentar zum ZukunftspaktVielleicht ist den Vermietern Bad Honnefs Aussehen egal
Zugegeben, die wechselseitige Stärkung von Marken wie dem Stadt-Slogan „Lebensfreude verbürgt“ oder das Ziel, Großevents erfolgreich und sicher durchzuführen (Was denn, bitte schön, auch sonst?), das klingt alles nicht nach dem großen Wurf zur Rettung der Bad Honnefer Innenstadt.
Den kann es aber auch kaum geben. Hätten die Unterzeichner der Zukunftsvereinbarung ihn am Mittwoch präsentieren können, stünden vermutlich schon heute die Bürgermeister bundesdeutscher Städte in Bad Honnef Schlange, um die Ideen abzukupfern. Fast alle plagen dieselben Nöte.
Da ist mit dem Erkennen des zuletzt wirklich gravierend gewordenen Problems und dem ausdrücklichen Bekenntnis zur Zusammenarbeit in Bad Honnef immerhin ein Schritt getan. Wenn durch ein Netzwerk aus Stadt, Händlern und Eigentümern potenzielle Interessenten schnell und unkompliziert an Informationen zu leeren Ladenlokalen kommen, ist womöglich einiges gewonnen.
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Pandemie und Energiepreise treffen auch den Einzelhandel stark
Es ist schon oft gesagt und geschrieben worden, bleibt aber richtig: Wenn wir als Verbraucher lieber online shoppen und vier verschiedene Paketdienste am Tag ins Haus kommen lassen, statt wenigstens einen Teil im Ort selbst zu kaufen, müssen wir uns nicht wundern über die Verödung der Innenstädte vor allem kleiner Kommunen. Dass die Pandemie mit Lockdown und die Energiepreisexplosion durch Russlands Krieg auch den Einzelhandel stark trifft, kommt hinzu.
Nach Angaben der Wirtschaftsförderung und des Vereins „Lebendige Stadtmitte“ reagieren aber einige Eigentümer leerer Immobilien gar nicht erst auf Ansprache und Anschreiben. Vielleicht haben sie die Vermietung nicht nötig, vielleicht ist ihnen das Stadtbild egal.
Mit viel mehr als Appellen kann man ihnen aber leider kaum kommen. Also auch an dieser Stelle ein Versuch: Im Grundgesetz wird Eigentum in Artikel 14 zwar ausdrücklich geschützt, in Absatz zwei heißt es aber: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“