Bonn – Die brutale Vergewaltigung in Siegaue am 2. April wird nun auch den Landtag beschäftigen.
Der Bonner FDP-Landtagsabgeordnete Joachim Stamp will in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung unter anderem wissen, warum Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin, wo der 31-Jährige aus Ghana lebte, „trotz fünftägiger extensiver Fahndung“ keinen Hinweis auf den Verdächtigen gegeben haben. Stamp: „Vielleicht wäre eine frühere Festnahme möglich gewesen.“
Nach der Vergewaltigung einer 23-jährigen Studentin, die mit ihrem Freund in der Siegaue bei Geislar gezeltet hatte, war bundesweit mit einem Phantombild nach dem sehr auffälligen Afrikaner gefahndet worden.
Spaziergänger entdeckten Verdächtigen
Anhand dieses Fotos war der Mann am vergangenen Samstagmorgen in der Beueler Rheinaue von Spaziergängern entdeckt worden. Nach einer kurzen Flucht ließ er sich widerstandslos von der Polizei festnehmen. Ein Amtsrichter erließ Haftbefehl, der Ghanaer sitzt in der JVA Köln. Er äußert sich weiterhin nicht zu dem Tatvorwurf.
In sozialen Medien wird unter anderem darüber diskutiert, warum die Polizei nicht gleich nach der Zeugenaussage, nach der ein dunkelhäutiger Mann für das Verbrechen verantwortlich sein könnte, Flüchtlingsunterkünfte durchsucht habe.
Polizeisprecher Robert Scholten: „Dazu brauchen wir einen Durchsuchungsbefehl“, der aber werde nur bei einem begründeten Verdacht ausgestellt. Allein in Bonn gebe es 80 Flüchtlingsheime.
Während der Fahndung erhielt die Ermittlungsgruppe mehrere Hinweise auf mögliche Verdächtige, darunter auch einen aus einer Flüchtlingsunterkunft in Rheinbach. Die Personen wurden überprüft und konnten danach als Täter ausgeschlossen werden.
Aus Italien nach Deutschland eingereist
Der Ghanaer war Anfang Februar aus Italien nach Deutschland eingereist, am 9. Februar wurde er in Kassel festgenommen und dann via Dortmund in die Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes nach Sankt Augustin geschickt. Ghana gelte, so FDP-Politiker Stamp in seiner Anfrage, als sicherer Herkunftsstaat.
Asylantrag wurde abgelehnt
Der Asylantrag des 31-Jährigen wurde daher, wie berichtet, am 23. März vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt.
Am folgenden Tag reichte der Mann dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln ein. Die zuständige Kammer hat mit bis zu 80 Verfahren im Monat zu tun, allein seit Anfang April sind 20 neu eingegangen, viele aus Ghana, sagte ein Gerichtssprecher.
Im aktuellen Fall wird gegen den Verdächtigen wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung im besonders schweren Fall und wegen räuberischer Erpressung ermittelt.
Nach Angaben von Sebastian Buß, des Sprechers der Bonner Staatsanwaltschaft, sieht das Gesetz hier Mindeststrafen von jeweils fünf Jahren vor, so dass der 31-Jährige bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von etwa zehn Jahren zu rechnen hätte. (dbr)