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Fake-Shops und falscher SpendenaufrufPolizei warnt vor Betrügern in der Region

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Viele Menschen in der Region – wie hier an der Agger – sind von dem Hochwasser betroffen. Betrüger machen sich das zu nutzen.

Köln/Bonn – Die Polizei warnt vor Betrügern im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe und ruft zu erhöhter Vorsicht auf. Wie die Behörde am Montag mitteilte, machen sich die Betrüger die Hilflosigkeit der Betroffenen zu nutzen. Bisher sind der Polizei zwei verschiedene Betrugsmaschen bekannt.

Die Bonner Polizei ermittelt in drei Fällen wegen sogenannter „Fake-Shops“. Geschädigte haben nach Angaben der Polizei in diesen Online-Shops Bautrockner bestellt und mussten die Ware vorab bezahlen. Erst dann stellten die Betroffenen fest, dass die Firmen telefonisch nicht erreichbar sind und es sich um einen gefälschten Online-Shops handelt.

In einem weiteren Fall wurde einer mutmaßlich betrügerisch agierenden Elektrik-Firma ein Vorabbetrag bezahlt, die die angekündigten Reparaturen am Folgetag entgegen getroffener Absprachen jedoch nicht ausführte. Auch hier ermittelt die Bonner Polizei wegen des Verdachts des Betruges.

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Ein anderes Vorgehen von Betrügern ist die derzeit hohe Spendenbereitschaft der Bürger und Bürgerinnen auszunutzen. Die Kölner Polizei ermittelt in einem Fall, bei dem zunächst das auf Facebook veröffentlichte Foto einer durch Hochwasser zerstörten Wohnung kopiert wurde. Die Tatverdächtigen nutzten das Foto dann, um damit in einem separaten Beitrag einen Spendenaufruf zu starten, so die Polizei. Es sei noch unklar, ob diesem jemand gefolgt ist. Das Posting sei inzwischen gelöscht worden.

Betrugsmaschen nach Hochwasserkatastrophe – Tipps der Polizei

Fake-Shops, also gefälschte Online-Verkaufsplattformen, seien auf dem ersten Blick schwer zu erkennen. Wie die Polizei mitteilte, sind es oft Kopien real existierender Webseiten, wirken dadurch seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Hat ein Kunde hier Ware bestellt, verschicken die Betrüger entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Oft werden auch Lieferschwierigkeiten vorgetäuscht, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.

Nach Angaben der Polizei agieren die Täter oft aus dem Ausland, weshalb das Löschen dieser Fake-Shops oft umständlich und langwierig ist. Die Betrüger könnten deshalb über viele Wochen hinweg ahnungslose Online-Einkäufer abzocken.

Tipps der Polizei beim Einkauf im Netz:

  1. Keine Spontankäufe, auch wenn Ware dringend benötigt wird: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
  2. Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
  3. Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler.
  4. Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
  5. Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

Was tun, wenn man bereits Opfer geworden ist?

  1. Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten, wie etwa
  2. Bargeldtransfer kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
  3. Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
  4. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.

Bei Geldspenden rät die Polizei:

  1. Beim Spenden gilt auch, was in vielen Lebensbereichen richtig ist: Übergeben oder überweisen Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen oder über deren Seriosität Sie sich ausreichend informiert haben. (hen)