Mit der Corona-Pandemie sind immer noch die Gerichte befasst. Eine 36-Jährige saß wegen Betrugs mit falschen Impfpässen auf der Anklagebank.
Prozess um Corona-BetrugVierfache Mutter legt in Siegburg falsche Impfpässe vor
Gleich fünf fremde Impfpässe legte eine 36-Jährige in einer Siegburger Apotheke vor. Doch digitale Nachweise einer Corona-Impfung erhielt sie auf dieser Basis nicht, sondern stattdessen eine Anzeige. Das Misstrauen des Personals erwies sich als berechtigt, die Einträge waren nachweislich gefälscht. Vor Gericht beteuerte die vierfache Mutter, nicht geahnt zu haben, dass ihr Vorgehen strafbar war.
Elf gefälschte Impfpässe legte die Angeklagte in Siegburg und Bonn vor
Warum sie nach ihrer ersten Tat Anfang Februar 2022 wenige Tage später noch zweimal, einmal mit vier und einmal mit zwei weiteren Impfpässen, jeweils ausgestellt auf andere Namen, in anderen Apotheken in Siegburg und Bonn ihr Glück versuchte, das konnten weder die Angeklagte noch ihr Strafverteidiger schlüssig erklären.
Laut dem Rechtsanwalt sei die Rechtslage damals nicht eindeutig gewesen, der Bundesgerichtshof habe erst mit seinem höchstrichterlichen Urteil im November 2022 Klarheit darüber geschaffen, dass es sich beim Vorlegen gefälschter Impfpässe tatsächlich um eine Straftat handelt: „Nur weil die Polizei das als illegal ansieht, muss es ja nicht illegal sein.“ Ob seine Mandantin diesen juristischen Ausführungen folgen konnte, blieb offen.
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Ihre Apothekenbesuche seien reine Freundschaftsdienste gewesen, sie habe dafür von ihren Bekannten kein Geld bekommen, beteuerte die Angeklagte, die mit ihren Kindern von Sozialleistungen lebt, insgesamt 2700 Euro im Monat erhält die Familie, inclusive Wohn- und Kindergeld.
Richter Hauke Rudat verurteilte die bislang nicht vorbestrafte 36-Jährige wegen Urkundenfälschung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro), die nicht in ihrem polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Das Urteil sei daher keine Hürde bei der Jobsuche.