Der Flusslauf der Sieg soll bei Siegburg neu gestaltet werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Großprojekt der Bezirksregierung.
BauarbeitenDiese Auswirkungen hat das Großprojekt an der Sieg für Bürger, Natur und Tiere
In einem Großprojekt der Bezirksregierung soll der Flusslauf der Sieg beim Stadtteil Zange über einen halben Kilometer neu gestaltet werden; dabei soll auch eine bis zu 200 Meter breite Sekundäraue angelegt werden. Geplant ist, das Flussbett dort über eine Strecke von 250 Meter aufzuweiten und umzuleiten sowie Kiesbänke im Fluss anzulegen und so die Sieg ökologisch aufzuwerten. Alexandra Beuel von der Bezirksregierung stellte das Projekt im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde vor.
Der Raum in dem sich der Fluss stauen kann, soll um fast 110.000 Kubikmeter vergrößert werden. Dabei müssen allerdings rund 200.000 Kubikmeter Boden entfernt oder umgelagert werden. Die sollen dann zum Teil für einen hochwasserfreien Baugrund des geplanten Gewerbegebietes Zange II verwendet werden, das von der Stadt Siegburg nebenan geplant ist. Nahe der Auffahrt zur B 56 entstehen ein neuer Rad- und Fußweg sowie eine kleine Aussichtsplattform. Zwei erhöhte Plateaus dienen bei Hochwasser als Rückzugsraum für Weidetiere.
Mühlengraben wird an seiner Einmündung in die Sieg verändert
Die Bauarbeiten werden etwa ein halbes Jahr dauern und zeitweise Belästigungen an der Lindenstraße, der Isaac-Bürger-Straße und der Straße Siegdamm mit sich bringen. Der bisherige Flusslauf soll verfüllt werden, nachdem das neue Gerinne gebaut und die Sieg umgeleitet wurde. Vorher werden aber die Fische aus dem alten Flusslauf bei einem Elektrofischen gefangen und in Siegabschnitte außerhalb des Planungsraums umgesetzt. Nach dem Auffüllen des bisherigen Flussbetts werden dann dort Bäume und Sträucher gepflanzt.
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Auch der Mühlengraben wird an seiner Einmündung in die Sieg verändert. Wie ein Sprecher der Planungsbüros betonte, soll im gesamten Gebiet möglichst viel Rücksicht auf Tier- und Pflanzenwelt genommen werden, etwa auf Fledermäuse. Dort gibt es nämlich neben der Zwergfledermaus auch Wasserfledermäuse und Große Abendsegler, für die Kunstnistkästen angeboten werden sollen.
Vorsitzender Dr. Norbert Möhlenbruch (Landesjagdverband) wies allerdings darauf hin, dass ausgerechnet diese Arten nicht gern Kunstnester annähmen. Deshalb schlug er vor, bei den notwendigen Fällarbeiten, die außerhalb der Brutzeiten stattfinden müssen, möglichst viele alte Bäume stehen zu lassen. Das wird im landschaftspflegerischen Begleitplan des Ingenieurbüros Rietmann (Königswinter) auch zugesichert. Ansonsten bezeichnete Möhlenbruch diese gewaltige „Entfesselung“ der Sieg als sehr positiv.
Aussichtsplattform soll Einblicke in das Gebiet ermöglichen
Um die Wasserrahmenrichtlinien umzusetzen, habe die Bezirksregierung schon mehrere Projekte an der Sieg durchgeführt, betonte Beuel. Nach dem Leitbild für schottergeprägte Mittelgebirgsflüsse solle auch die Sieg mit Mäandern und Verzweigungen weiterentwickelt werden. Bei den Bauarbeiten in Siegburg werde versucht, die notwendigen Eingriffe möglichst gering zu halten.
Die Planer bemühten sich, zu große Besucherströme aus dem Gebiet fern zu halten. Deshalb soll eine Aussichtsplattform gebaut werden, um von dort Einblicke in das Gebiet zu ermöglichen. Nach Ansicht von Wolfgang Schuth vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises wäre die Beweidung von Flächen in Ufernähe eine effiziente Möglichkeit, Besucher fernzuhalten. Um Naherholungsuchende vom Siegvorland wegzuhalten, sollen einzelne Fußwege und Trampelpfade verschlossen werden.
Bezirksregierung Köln ist für Genehmigung des Projekts zuständig
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gab Peter Inden zu bedenken, dass bei einer Verlagerung von Boden leicht Schwermetalle aus belasteten Böden ausgewaschen werden könnten. Dadurch seien flussabwärts Uferfiltrate für die Trinkwassergewinnung gefährdet. Naturschutzamtsleiter Jörg Bambeck betonte, die Verwaltung habe dies bereits der Bezirksregierung mitgeteilt.
Der Beirat fasste keinen Beschluss und brauchte auch keine Befreiung auszusprechen, sondern nahm die Planung nur zur Kenntnis. Für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren ist nämlich die Bezirksregierung mit der Höheren Naturschutzbehörde ebenso zuständig wie für die naturschutzrechtliche Befreiung im FFH-Gebiet.