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Thomas Drach lehnt Gutachter im Prozess um Raubüberfälle ab

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Köln – Der einstige Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat in dem gegen ihn laufenden Raub-Prozess in Köln am Freitag einen Sachverständigen abgelehnt. Anhand von Überwachungsvideos, auf denen die angeklagten Raubüberfälle aufgezeichnet worden waren, soll er Drach unter anderem an dessen Gang als Täter identifiziert haben. Das Gutachten gilt als eine tragende Säule der Anklage.

In dem von Drach (62) persönlich vorgebrachten Antrag forderte dieser am Freitag den Ausschluss des Bild-, Video- und Digital-Forensikers wegen Vorteilsnahme. Der Sachverständige sei im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma - „Das ist der, den ich vor 25 Jahren entführt habe” - geschmiert worden. Der Gutachter sei der einzige Zeuge, der ihn belaste. Das Gericht wies den Antrag nach Beratung als unbegründet zurück.

Dennoch wurde der Sachverständige am Freitag nicht mehr angehört. Die Verteidiger von Drach und seinem niederländischen Mitangeklagten beanstandeten, dass das Gutachten in Form eines Videos erstattet werden sollte statt wie üblich als mündlicher Vortrag. Dies entspreche nicht dem „prozessualen Prozedere”.

Die Verteidiger verlangten, das Video vorher sehen zu können, und beriefen sich auf ihr Recht zur Akteneinsicht. Alles andere wäre als „dienstliches Vergehen” des Richters zu werten. Es folgte ein lautstarker Eklat, in dessen Verlauf der Vorsitzende Richter mit der Hand auf die Richterbank schlug und sich „Diffamierungen” verbat.

Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg vorgeworfen. Da er auch auf zwei Geldboten geschossen haben soll, ist er neben besonders schweren Raubes auch wegen versuchten Mordes angeklagt.

Drach hatte 1996 den Erben eines Hamburger Tabakkonzerns, Jan Philipp Reemtsma, entführt und erst gegen eine Lösegeldzahlung wieder freigelassen. Für die Tat war er zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

© dpa-infocom, dpa:220812-99-367485/5 (dpa)