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Wohnraum-ID schafft mehr Kontrolle bei Kurzzeitvermietungen

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Düsseldorf – Sechs Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits die umstrittenen Kurzzeitvermietungen reguliert. In Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigen Anbieter dafür seit dem 1. Juli eine Wohnraum-ID. Damit hätten diese Kommunen „ein starkes Werkzeug an der Hand, um der Zweckentfremdung von Wohnungen als Schattenhotels entgegenzuwirken”, betonte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. „Denn Wohnungen sind zuallererst zum Dauer-Wohnen da.” Dank der Wohnraum-ID hätten die Städte nun einen umfassenden Einblick in Kurzzeitvermietungen.

Die neue Pflicht gilt allerdings nur in Städten, die wegen starken Wohnraummangels eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben. Wenn Wohnraum weniger als 90 Tage - bei Studierenden weniger als 180 Tage - im Kalenderjahr kurzzeitig vermietet werden soll, wird nach der Registrierung eine 12-stellige „Wohnraum-ID” erstellt, die vom jeweiligen Anbieter bei allen Annoncen auf Onlineplattformen und in den Printmedien anzugeben ist. Die kostenlose Registrierung erfolgt über das zentrale Bauportal der Landesregierung: www.bauportal.nrw.

Zum Nachweis privater Kurzzeitvermietungen ist auch ein Belegungskalender zu führen. „So wird sichergestellt, dass jeder Anbieter von Wohnraum identifizierbar ist und nachvollziehbar bleibt, wie häufig eine Wohnung für etwas anderes als das dauerhafte Wohnen genutzt wurde”, erklärte die Ministerin. Auch gewerbliche Anbieter - in der Regel von Ferienwohnungen – müssen sich registrieren und die Wohnraum-ID bei den Annoncen angeben, allerdings keinen Belegungskalender führen.

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Die Wohnraum-ID ist ein Werkzeug aus dem vor einem Jahr verabschiedeten Wohnraumstärkungsgesetz. Die Pflicht zur Identifikationsnummer gilt in den Städten mit entsprechender Satzung seit dem 1. Juli dieses Jahres.

© dpa-infocom, dpa:220719-99-77531/3 (dpa/lnw)