AboAbonnieren

Corona-LockerungenSo unterschiedlich gehen die Bundesländer jetzt vor

Lesezeit 15 Minuten
Merkel dpa neu

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU, 2.v.r.) Markus Söder (CSU, l), Ministerpräsident von Bayern, Peter Tschentscher (SPD, r), Erster Bürgermeister von Hamburg und Regierungssprecher Steffen Seibert (2.v.l.).

Berlin – So rasant Bund und Länder im März das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben heruntergefahren haben, so schnell fahren sie es nun wieder hoch. Schon in den vergangenen Tagen hatten einige Bundesländer Kurs auf Lockerungen der Beschränkungen genommen.

Nach der Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten am 6. Mai geht es nun mit Tempo weiter. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bremen

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) warnte noch am Tag vor der Schalte vor einem “Geschwindigkeits- und Überbietungswettbewerb” der Bundesländer und Ministerpräsidenten bei den Lockerungsplänen der Corona-Maßnahmen. Es sei jetzt wichtig, koordiniert vorzugehen und dabei einen kühlen Kopf zu bewahren. Nachdem die Nachbarländer dennoch eigene Pläne präsentiert haben, signalisiert auch Bremen Bereitschaft, ab Mitte Mai die Gastronomie schrittweise und unter der Berücksichtigung von Hygieneauflagen wieder zu öffnen.

Saarland

Die saarländische Landesregierung arbeitet ebenfalls an Lockerungen. Seit dem 4. Mai sind die Schulen für die Abschlussklassen geöffnet. Familienangehörige, die nicht im gleichen Haushalt leben, dürfen sich wieder treffen. Auch Museen, Zoos, Freizeitparks sowie Sport- und Spielplätze können unter Auflagen geöffnet werden. Das Gleiche gelte für Friseure, Kosmetiker und Piercing- oder Tattoostudios. Gottesdienste sind ebenfalls wieder möglich. Im Saarland dürfen die Gastronomiebetriebe spätestens am 18. Mai wieder ihre Türen öffnen.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz plant weitreichende Lockerungen – Schritt für Schritt: Das Besuchsverbot in Heimen im Land wurde bereits gelockert. Bewohner dürfen künftig einmal am Tag eine Stunde Besuch empfangen und auch das Gelände in Begleitung verlassen. Vorgesehen sind zudem umfangreichere Tests von Heimbewohnern und -personal auf das neue Coronavirus. Künftig sollen sich überdies Menschen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen. Zwei Familien nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach einer Bund-Länder-Schalte am Mittwoch als Beispiel.

Die Kitas sollen bis zu den Sommerferien bei Bedarf für alle Kinder geöffnet werden. Bis Anfang Juli werde der Betrieb in den Kindertagesstätten erweitert “für alle, die das möchten und deren Eltern das möchten”, sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Schulen werden zum 25. Mai für die dritten, fünften und sechsten Klassen geöffnet. Am 8. Juni folgen die übrigen: die Klassen eins, zwei, sieben, acht und neun. Mitte Juni sollen alle Schüler wieder in der Schule sein und nach einem rollierenden System unterrichtet werden. Bereits zum 18. Mai sei für weitere Klassen der Berufsbildenden Schulen eine Rückkehr zum Präsenzunterricht vorgesehen.

Restaurants, Cafés und Gaststätten können ab 13. Mai öffnen - drinnen und draußen, aber nur unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Kunden mit eigenen sanitären Einrichtungen sollen fünf Tage später am 18. Mai öffnen dürfen. Sie müssen auch die Schutzmaßnahmen einhalten. Gleiches gilt für Familienferienstätten oder Jugendherbergen.

Die Landesmuseen dürfen ab 15. Mai wieder besichtigt werden. Das selbe gilt für die Römerbauten in Trier, die Burg Trifels, die Hardenburg in Bad Dürkheim und die Festung Ehrenbreitstein sowie das Schloss Stolzenfels in Koblenz. Die KZ-Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert sind bereits ab dem 12. Mai wieder öffentlich zugänglich.

Baden-Württemberg

Der Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann mahnt seit Tagen zu Geduld, dennoch erarbeitete auch Baden-Württemberg nun einen Lockerungsplan. Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen weitere Bereiche gelockert werden. Kretschmann hat ein Ampelsystem angekündigt, mit dem von grün bis rot Bereiche des öffentlichen Lebens nach der Corona-Infektionsgefahr unterteilt werden. Nach dem Entwurf soll nicht nur die Außengastronomie, sondern auch der Innenbereich von Speisewirtschaften noch im Mai wieder öffnen dürfen.

Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf sollen gemäß dem Entwurf des Staatsministeriums vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein. Ab Pfingsten sollen dann Fitnessstudios, Tanzschulen, Besucherzentren und Freizeitparks folgen. Außerdem öffnet das Land schrittweise wieder alle Schulen und Kitas. Schon jetzt können die Menschen wieder Zoos und Museen besuchen.

Auch Freizeit-Fußballer dürfen in Baden-Württemberg im Zuge der Lockerungen für den Breitensport mit strengen Auflagen wieder auf den Rasen zurückkehren. In Kleingruppen werde etwa ein Zirkeltraining oder Torschusstraining erlaubt, kündigte das Kultusministerium an. Spielsituationen mit Körperkontakt sind aufgrund der Coronavirus-Krise weiter untersagt.

Die Lockerungen unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen für den Breitensport im Freien sollen voraussichtlich am 11. Mai in Kraft treten. Darunter fallen unter anderem auch Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen.

Bayern

Bayerns Ministerpräsident galt lange als Mahner, nun hat auch er einen Lockerungsplan vorgestellt. So ist der Besuch der engeren Familie ab 6. Mai erlaubt. Konkret heißt das, neben Ehegatten und Lebenspartnern dürfen sich auch Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister wieder sehen - Verwandte in gerader Linie, heißt es in der Rechtsverordnung.

Aber es geht auch ohne Familie: Bereits vom 8. Mai an dürfen sich wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen - und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Ab 9. Mai ist zudem der Besuch von Verwandtschaft in Pflegeheim und Krankenhaus möglich.

Am 11. Mai öffnen alle Geschäfte sowie Zoos, Bibliotheken und Museen. Allerdings müssen die Händler und Verantwortlichen sicherstellen, dass die Kunden und Besucher 1,5 Meter Abstand wahren können und dass es nicht zu voll wird. Auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche etwa darf nur ein Kunde kommen - mit Maske. Ab 18. Mai dürfen Außenbereiche von Speiselokalen geöffnet werden. Ab 25. Mai können Restaurants auch drinnen servieren.

Nach den Abschlussklassen kommen ab 11. Mai Schüler, die nächstes Schuljahr Prüfungen ablegen. An den Gymnasien kehren die Elftklässler zurück, an den Realschulen die Jugendlichen der neunten Klassen und an den Mittelschulen die Achtklässler. Auch Viertklässler dürfen am 11. Mai in die Grundschule, bis Mitte Juni sollen alle anderen folgen, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Präsenzphasen sollen sich mit Lernen zu Hause abwechseln.

Ab 11. Mai können zudem auch Tennis- und Golffans wieder ihre Bälle über die Plätze schlagen. Leichtathletik, Segeln, Reiten und Flugsport ist ebenfalls wieder erlaubt.

Thüringen

Haareschneiden, Färben, Gesichtsmassagen und Augenbrauenzupfen: In Thüringen haben Friseure und Kosmetiker seit 4. Mai wieder geöffnet. Auch Spielplätze, Musikschulen, Bibliotheken und Fahrschulen können die Arbeit wieder aufnehmen – unter Einhaltung von besonderen Hygieneauflagen. Ab 7. Mai sollen auch Kinder mit besonderem Förderbedarf wieder zum Unterricht kommen können.

Gottesdienste wie auch Demonstrationen sind in Thüringen bereits seit dem 23. April unter beschränkter Teilnehmerzahl wieder möglich. Das Land öffnet zudem Gaststätten und Hotels bereits am 15. Mai. Die Regelung gelte auch für Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Angebote. Voraussetzung sei, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten würden.

Nach Plänen des Bildungsministeriums soll die Notbetreuung in den noch bis Anfang Juni geschlossenen Kindergärten ab 18. Mai erweitert werden - auf alle Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung und deren Geschwister. Ab 2. Juni dann soll es einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindergärten unter bestimmten Voraussetzungen geben. In jeder Kindergartengruppe sollen nicht mehr als zehn Kinder sein. Ab 16. Juni muss jedem Kind die Teilnahme am eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht werden, teilte die Thüringer Staatskanzlei mit.

Sachsen

In Sachsen galt die Maskenpflicht zuerst, nun ist das Land auch bei den Lockerungen vorn dabei. Die ersten Schüler waren bereits am 20. April an die Schulen zurückgekehrt. Nun hieß es von der Landesregierung, bis Ende Mai sollen alle Schüler wieder zeitweise in die Schule gehen. In Sachsen dürfen seit dem 4. Mai neben Friseuren auch Kosmetiksalons wieder öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken, Zoos und botanische Gärten. Spielplätze dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Sachsen will zudem das Versammlungsrecht nicht länger einschränken. Ab 18. Mai sollen Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein. Es gelten aber weiter Hygienevorschriften wie ein Mindestabstand. Der Tourismus soll ebenfalls wieder anlaufen.

Ab 15. Mai sollen Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Ferienwohnungen wieder öffnen. Auch Kneipen, Biergärten und Restaurants dürfen in Sachsen ab dem 15. Mai unter strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hatte bislang nur wenige Corona-Fälle und gibt bei den Lockerungen das Tempo vor. Seit dem 4. Mai dürfen sich wieder Gruppen von bis zu fünf statt zwei Menschen treffen – bei Einhaltung des Mindestabstands. Auch die Schulen sollen schnell hochfahren – bis Mitte Mai sollen alle Schüler für mindestens einen Tag Unterricht haben.

Ferienwohnungen dürfen vom 15. Mai an wieder an Einheimische vermietet werden. In weiteren Stufen sollen auch Hotels für Touristen geöffnet werden. Restaurants sollen in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Mai öffnen dürfen.

Allerdings will Sachsen-Anhalt deutlich mehr Menschen systematisch auf den Erreger Sars-CoV-2 testen. Das kündigte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) an. Demnach ist unter anderem geplant, alle Menschen mit Atemwegserkrankungen auch auf das Coronavirus zu testen. Zudem sollen vor allem Seniorinnen und Senioren sowie Kinder in den Fokus rücken. Geplant seien wöchentliche Stichproben in Pflegeheimen sowie Corona-Tests bei Schuleingangs- und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.

Berlin

Auch in Berlin soll die Gastronomie nach Plänen des Senats unter strengen Auflagen noch vor dem langen Pfingstwochenende wieder geöffnet werden dürfen. Berlins Schulen haben seit dem 4. Mai wieder geöffnet, zunächst mit den Zehntklässlern. Andere Jahrgänge sollen schrittweise folgen.

Das Kontaktverbot wird gelockert, Abstandsregeln bleiben aber. Erlaubt sind ab 9. Mai private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Haushalte - wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt werden. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum oder in Gaststätten, sondern auch in der Wohnung oder im Kleingarten.

Ab 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern wieder erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 statt bisher 50 Personen teilnehmen. Dabei gilt weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Auch Fahrschulunterricht soll in Berlin trotz der Corona-Epidemie wieder möglich sein - mit Masken.

Beim Sport ist in Berlin bald wieder vieles möglich. Das gilt vor allem für Aktivitäten zusammen mit anderen: “Ab dem 15. Mai wird es möglich sein für die Sportvereine, wieder in Gemeinschaft Sport zu treiben mit einer Obergrenze von acht Teilnehmenden einschließlich der Trainer”, sagte Innen- und Sportsenator Andreas Geisel (SPD). Erlaubt ist das allerdings nur im Freien und für Sportarten ohne direkten Körperkontakt. Der Senat hat außerdem beschlossen, ab dem 25. Mai auch den Wettkampfbetrieb in solchen kontaktfreien Sportarten im Freien wieder zu ermöglichen. Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.

Der Senat hat ebenfalls beschlossen, dass Strand- und Freibäder ab dem 25. Mai wieder geöffnet werden können. Außerdem sei entschieden worden, sogenannte Geisterspiele bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) wieder möglich zu machen. Das gilt auch für die Traningsmöglichkeiten der Profi-Mannnschaften wie Hertha BSC oder 1. FC Union.

Brandenburg

Brandenburg will voraussichtlich ab Mitte Mai wieder den Besuch von Gaststätten ermöglichen. Die Lokale sollen laut Kabinettsvorschlag nicht nur im Außenbereich, sondern auch drinnen wieder Gäste empfangen können. Hotels und Pensionen sollten – unter strengen Hygieneauflagen – erst am 25. Mai wieder aufmachen.

Vom 9. Mai an dürften zudem unter strengen Auflagen alle Geschäfte und Spielplätze wieder geöffnet werden. Der Kreis von möglichen Kontakten im öffentlichen Raum wird auf die Angehörigen von zwei Haushalten erweitert und Angehörige dürfen auch wieder Bewohner von Pflegeeinrichtungen besuchen.

Bis zu den Sommerferien sollen alle Schüler zumindest tageweise wieder in den Unterricht zurückkehren. Noch keinen Fahrplan gibt es für die Öffnung der Kitas über den Notbetrieb hinaus.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 9. Mai erstmals wieder Restaurantbesuche möglich sein – allerdings nur bis 21 Uhr und mit maximal sechs Erwachsenen pro Tisch. Am 18. Mai sollen auch Hotels und Ferienwohnungen öffnen dürfen, allerdings nicht unter Volllast und zunächst nur für Einheimische. Auch Camping soll dann – mit Abstand – wieder möglich sein. Ab 25. Mai dürfen auch Touristen aus anderen Bundesländern einreisen. Menschen aus deutschen Hochrisiko-Gebieten für die Covid-19-Erkrankungen dürfen aber auch nach dem 25. Mai nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Physiotherapeuten und ähnliche Anbieter dürfen ihren Betrieb aufnehmen.

Vom 11. Mai an dürfen die Einrichtungen der Kindertagespflege geöffnet werden. Eine Woche später dürfen die Kinder in die Kitas gehen, bei denen im Sommer der Schuleintritt ansteht. Ab dem 25. Mai beginnt der Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder in Kitas und Krippen.

Außen-Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 200 Personen bleiben bis August verboten. Dafür werden ab 18. Mai Veranstaltungen mit 150 beziehungsweise 75 Personen erlaubt.

Fahrschulen dürfen nach wochenlanger Schließung vom 11. Mai an wieder öffnen. Vom gleichen Tag an werden Strandkorbvermietungen wieder möglich sein - bei Einhaltung des Abstandsgebots. Auch Fahrgastschifffahrten und Bootsverleihe sollen vom 18. Mai an unter Auflagen wieder möglich sein.

Hamburg

In Hamburg dürfen die Kinder wieder auf Spielplätzen spielen. Auch Gottesdienste sind wieder möglich. Zudem dürfen Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten wieder aufmachen.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) signalisierte, dass auch in Hamburg die Gastronomie und Hotels bald von Lockerungen profitieren könnten. “Wir haben noch im Laufe des Mai Öffnungsschritte vor”, sagte er.

Hamburg erlaubt zudem den Betrieb von Autokinos wieder. “Autokinovorführungen unter freiem Himmel dürfen stattfinden”, teilte der Senat mit. Voraussetzung dafür sei die Einhaltungen der Abstandsgebote. Im Auto dürfen nur Personen aus dem eigenen Haushalt sitzen oder eine Person mit einer anderen Person.

Bis zum 31. Mai dürfen Fahrschulen laut Verordnung weder theoretischen noch praktischen Unterricht anbieten. Dagegen können Friseure und andere Geschäfte seit dem 4. Mai im Zuge der Lockerungsmaßnahmen wieder öffnen.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein kurbelt das öffentliche Leben zum 18. Mai in vielen Bereichen wieder kräftig an. Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen, Fahrschulen und Fitnessclubs dürfen dann unter Auflagen wieder öffnen. Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke entfällt ebenso wie das Betretungsverbot für Inseln und Halligen.

Auch die Kinos dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für die Spielhallen. Für beide gelten demnach deutlich reduzierte Besucherzahlen und 1,5 Meter Mindestabstand. Die Betreiber müssen zudem ein Hygienekonzept vorlegen.

Auch zum 18. Mai wird die Kita-Auslastung auf etwa 30 Prozent erweitert. Vorschulkinder und solche mit Förderbedarf dürfen wieder in die Kitas, wo es bisher nur Notbetreuungen gibt. Die maximale Gruppengröße steigt von fünf auf zehn Kinder. Vom 1. Juni an soll ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

Veranstaltungen werden bis 50 Sitzplätzen wieder gestattet. Die Besucher müssen sich vorher registrieren. Bis zu den Sommerferien sollen zudem alle Schüler die Möglichkeit bekommen, zumindest eingeschränkt an Präsenzunterricht teilzunehmen. Das gilt besonders für Kinder mit Förderbedarf.

Niedersachsen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) reagierte lange zurückhaltend und kritisierte das Vorpreschen anderer Länder, Anfang der Woche stellte er dann einen umfassenden Öffnungsplan vor. Restaurants können am 11. Mai den Betrieb aufnehmen, ebenso Campingplätze und Ferienwohnungen unter Auflagen. Ab dem 25. Mai sollen auch Hotels unter Auflagen wieder Übernachtungen anbieten, allerdings gilt eine Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen. Schon in dieser Woche dürfen auch Zweitwohnungsbesitzer wieder auf die Ostfriesischen Inseln.

Die Betreuungsmöglichkeiten werden ausgeweitet, allerdings in mehreren Stufen. Bereits vom 11. Mai an soll die Kindertagespflege in den regulären Betrieb zurückkehren, zuerst über einzelne Tagesmütter und -väter, vom 18. Mai an dann mit Großpflegestellen. Ebenfalls vom 18. Mai an soll die Betreuungsquote von zuletzt knapp sechs Prozent nach und nach auf bis zu 40 Prozent steigen. Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas ist erst für den 1. August geplant.

Nach den Abschlussjahrgängen 4, 9/10 und 13 geht es am 11. Mai auch für die Stufe 12 zurück in die Klassenräume. Eine Woche später folgen die Drittklässler und die Jahrgänge 9/10 ohne Abschlussprüfung. Ziel ist, dass Schritt für Schritt alle Klassen noch vor den Sommerferien wieder in die Schule gehen können.

Gottesdienste sind schon jetzt wieder möglich. Für Demonstrationen sind Ausnahmegenehmigungen drin. Freibäder sollen am 25. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat sich früh für Lockerungen der Corona-Beschränkungen positioniert. 250.000 Schüler sind bereits wieder im Unterricht.

Ab dem 11. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen und auch ins Restaurant gehen. In Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen darf ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder Besuch empfangen werden. Schon am Dienstag hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime ab Muttertag, dem 10. Mai, angekündigt.

Unabhängig von ihrer Größe dürfen Geschäfte unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln ab 11. Mai wieder öffnen. Für “körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios werden Infektionsschutzkonzepte noch erarbeitet.

Ab dem 11. Mai dürfen Gaststätten wieder öffnen. Die Erlaubnis gilt für den Innen- und den Außenbereich. Verboten sind weiterhin Buffets mit offenen Speisen. Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 11. Mai unter Auflagen auch zu touristischen Zwecken wieder genutzt werden. Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen. An Christi Himmelfahrt (21. Mai) werden Hotels für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Hygieneschutzkonzepte, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Theater und Kinos dürfen ab dem 30. Mai (Pfingstsamstag) unter Auflagen wieder Vorstellungen geben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern muss gewährleistet werden. Ab 11. Mai dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen der Sportvereine unter strengen Auflagen wieder öffnen. Das gilt vom 20. Mai an auch für die Freibäder.

Schon ab dem 7. Mai erlaubt NRW wieder kontaktlosen Breitensport wie Tennis oder Golf und den Trainingsbetrieb im Freien. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Sportlern. Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Das gilt auch für Sport in geschlossenen Räumen.

Hessen

In Hessen sind neben Spielplätzen, Zoos, Gärten und Museen auch Hundesalons sowie Copyshops und Musikschulen wieder geöffnet. Auch Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen dürfen wieder ihre Dienste anbieten.

Restaurants und andere Gaststätten in Hessen dürfen vom 15. Mai an wieder unter Auflagen öffnen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels dürfen ebenfalls vom 15. Mai an ihren Betrieb für den Tourismus wieder aufnehmen. Diskotheken und Tanzklubs bleiben aber vorerst weiter geschlossen.

Außerdem gab die Landesregierung bekannt: Die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 2. Juni an im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen. Auch Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind in Hessen unter Auflagen vom 9. Mai an wieder möglich. Im Ausnahmefall könnten die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen.

Bisher untersagter Freizeitsport ist in Hessen vom 9. Mai an eingeschränkt wieder möglich. Er müsse kontaktfrei und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ausgeübt werden. Fitnessstudios könnten ab dem 15. Mai wieder öffnen.

Und auch Theater, Opern- und Konzerthäuser in Hessen dürfen unter Einhaltung von Auflagen vom 9. Mai an wieder öffnen. Ausgenommen seien Konzerte und Veranstaltungen, bei denen die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten. (mit dpa)