Berlin – Die unionsgeführten Bundesländer wollen angesichts der grassierenden vierten Corona-Welle die von den Ampel-Parteien bisher geplante Aufhebung der Pandemie-Notlage und die damit verbundene Lockerung im Infektionsschutzgesetz in der Länderkammer blockieren.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sei in der jetziger Fassung nicht ausreichend, um für die nächsten Wochen den nötigen Schutz vor einer weiteren dynamischen Ausweitung des Virus zu bieten, heißt es in einem dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegendem Brief von Nordrhein-Westfalens neuem Regierungschef und Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU).
Das Schreiben an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Berlins Regierenden Bürgermeister und Sprecher der SPD-Seite, Michael Müller, wurde am Mittwoch auch an andere Landesregierungen sowie das Kanzleramt und die Unionsfraktion im Bundestag verschickt. Darin wird auf die weitgehende Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage gepocht.
CDU: Auslaufen sei der epidemischen Lage unverantwortlich
Wüst mahnt in dem Brief: „Angesichts des sprunghaften und dynamischen Infektionsgeschehens mit absoluten Höchstzahlen an Neuinfektionen ist aus Sicht der B-Seite das Auslaufen der epidemischen Lage unverantwortlich.“ Deshalb sei der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung aus Sicht der B-Seite (das sind die Unionsländer) im Bundesrat „nicht zustimmungsfähig“.
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Gefordert wird: „Im Mindestmaß müssten die Länder die Möglichkeit haben, zur Bekämpfung eines besonders dynamischen Infektionsgeschehenes flexibel reagieren zu können.“ Daher bedürfe es aus Sicht der B-Seite der Möglichkeit, die bisher in Paragraf 28a des Gesetzes genannten Maßnahmen zu ergreifen. Lediglich Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Kitas, Schulen und Hochschulen solle es nicht mehr geben dürfen.
Ampel-Parteien: Keine Schließungen und Veranstaltungsverbote
Nach dem Willen der Ampel-Parteien soll es aber gar keine Schließungen von Einrichtungen und kompletten Verbote von Veranstaltungen mehr geben. Hotels und Gaststätten könnten demnach nicht mehr angewiesen werden, zur Pandemie-Bekämpfung vorübergehend zuzumachen. Auch Sport- und Freizeitveranstaltungen dürften nicht mehr untersagt werden. Das halten die unionsgeführten Länder wegen der dramatisch steigenden Zahlen der Neuinfektionen wie in Sachsen, Bayern und Thüringen für unverantwortlich und drängen auf ein Einlenken der Ampel-Parteien.
Mit den geplanten Änderungen an dem Infektionsschutzgesetz soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben werden. Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig und braucht nicht nur im Bundestag, sondern auch in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Union ist derzeit an acht von 16 Landesregierungen beteiligt und könnte mit ihren Stimmen im Bundesrat eine Zustimmung verhindern. (RND)