Berlin – Am 27. Januar sprechen die Holocaust-Überlebende Inge Auerbacher und der israelische Parlamentspräsident Mickey Levy im Bundestag zur Gedenkstunde am Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 77 Jahren. Viele Abgeordnete der AfD sind wegen fehlender Corona-Impfung von der Veranstaltung ausgeschlossen – und wollen nun auf Teilnahme klagen. Denn im Plenum gilt – wie auch bei den Sitzungen – die 2G-Plus-Regel. Nur Geimpfte und Genesene dürfen teilnehmen.
Alle, die nicht geboostert sind, müssen sich zusätzlich testen lassen. Die Tribüne, auf der ungeimpfte Abgeordnete während der Sitzungen teilnehmen können, steht ihnen für die Gedenkstunde nicht zur Verfügung. Denn sie wird für Ehrengäste benötigt.
Sitzungen und Veranstaltungen mit unterschiedlichen Regeln
So regelt es auch die aktuelle Allgemeinverfügung von Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Dort wird zwischen Sitzungen und Veranstaltungen des Bundestags unterschieden. Die Tribüne für Ungeimpfte ist nur bei Sitzungen geöffnet.
Die AfD klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion will per Organstreitverfahren eine einstweilige Anordnung erwirken, dass auch ungeimpfte Abgeordnete an der Gedenkveranstaltung teilnehmen können. Eine entsprechende Klageschrift liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
AfD wendet sich eigentlich gegen Erinnerungskultur
Der Vorgang entbehrt nicht einer gewissen Ironie – schließlich waren es in den vergangenen Jahren immer wieder führende AfD-Vertreter, die sich gegen die bundesdeutsche Erinnerungskultur wandten. Der heutige Ehrenvorsitzende Alexander Gauland sagte 2018: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in unserer über 1000-jährigen Geschichte“.
Der Thüringer Landeschef Björn Höcke forderte 2017 eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Im vergangenen Jahr sprach die AfD der Publizistin Marina Weisband das Recht ab, bei der Gedenkstunde zu sprechen. Und Charlotte Knobloch, Vorsitzende der Münchner jüdischen Gemeinde, die neben Weisband sprach, rief den Rechtsextremen in der Partei zu: „Sie haben Ihren Kampf vor 76 Jahren verloren!“
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Nun will die Fraktion also ihre Teilnahme an einer Ansprache einer Holocaust-Überlebenden gerichtlich erzwingen. Die AfD sieht die Regelungen laut Klageschrift als „eine ganze Reihe von parlamentarischen Diskriminierungen“ an. Mindestens 42 Abgeordnete, und damit die Mehrheit der 80-köpfigen Fraktion, seien ungeimpft, 28 davon auch ohne Genesenenstatus.
Fraktionschef Chrupalla, der im Herbst eine Corona-Erkrankung durchstand, gilt nach der Verkürzung der Frist auf drei Monate ebenfalls nicht mehr als genesen. „Mit bloßer Willkür treiben einzelne Regierungspolitiker aktiv einen Keil in unsere Gesellschaft“, sagte Chrupalla dem RND. Auch hier kündigte er rechtliche Schritte an: „Ein entsprechendes Verfahren gegen die nachträgliche Aberkennung des Genesenenstatus haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht.“