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KommentarKinderrechte im Grundgesetz – ein nutzloser Plan

Lesezeit 2 Minuten
Kinder Garderobe Kita

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden.

  1. Die Koalition hat sich auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geeinigt.
  2. Dort soll dann stehen, das Wohl des Kindes solle „angemessen“ berücksichtig werden.

Union und SPD haben sich auf den letzten Metern geeinigt. Nach dem Willen der Großen Koalition sollen Kinderrechte nun (doch noch) ins Grundgesetz aufgenommen werden. Fachleute wie der sehr engagierte Chef des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, üben freilich mit Recht deutliche Kritik an dem Plan. Aus der Umsetzung dürfte vor der Bundestagswahl ohnehin nichts mehr werden.

Das hat mit den gewählten Formulierungen zu tun. Denn das Wohl des Kindes soll lediglich “angemessen” berücksichtigt werden, nicht “wesentlich” oder gar “vorrangig” wie in anderen Vorschlägen. Weiter heißt es: “Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren.” Damit wird der herrschende Zustand lediglich bekräftigt. Im letzten Satz steht schließlich: “Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.”

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Die Koalition wählt damit die schwächste der drei Ursprungsvarianten – und eine, die praktisch nutzlos ist. Dabei ist der Eingriff in Elternrechte der heikelste Punkt. Dass ein solcher Eingriff tabu bleiben soll, ist zwar tendenziell richtig – schützt aber im Zweifel auch jene Eltern, die ihre Kinder misshandeln, ihnen sexuelle Gewalt antun oder anderen Erwachsenen zu diesem Zweck überlassen.

Opposition lehnt Kinderrechte-Formulierung ab

Aus den genannten Gründen lehnen zumindest Linke und Grüne die avisierte Änderung als rein symbolisch ab. Nur bräuchten CDU, CSU und SPD deren Unterstützung, um die Grundgesetzreform mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Dass sich die Unionisten nun in Gesprächen jenen Forderungen beugen, denen sie sich schon gegenüber den Sozialdemokraten nicht beugen wollten, ist unwahrscheinlich.

Kurzum: Der vorliegende Entwurf bringt nichts. Und das, was etwas bringen würde, ist nicht mehrheitsfähig. Darum bleibt alles, wie es ist.