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Schrittweise in die FreiheitEntwurf vor Gipfel sieht Öffnungen in vier Stufen vor

Lesezeit 3 Minuten
Gastro

Bis die Gastronomie wieder uneingeschränkt öffnen kann, wird es ein langer Weg.

  1. Scheibchenweise in die Freiheit: Entwurf für den Corona-Gipfel sieht Öffnungen in vier Schritten vor

Der Entwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz lässt noch viele Fragen offen, aber eines wird deutlich: Bund und Länder wollen den Lockdown lockern und haben zugleich große Bedenken vor einer dritten Corona-Welle. Nach dem Papier aus dem Kanzleramt, das mit den Ländern Bayern und Berlin besprochen wurde und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, soll der Lockdown noch einmal um drei Wochen bis zum 28. März verlängert – aber mit mehreren Öffnungsschritten, einer besseren Impfstrategie und einem großen Angebot an Schnelltests und Selbsttests verbunden werden. Allerdings sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Unionsfraktionssitzung nach Teilnehmerangaben, die Tests seien noch nicht ausreichend verfügbar. Es würden etliche Anträge auf Zulassung von Schnelltests geprüft.

Erster Schritt: Mehr Kontakte

Der erste Öffnungsschritt ist bereits für diesen Montag mit der Lockerung der Kontaktbeschränkungen geplant. Dann sollen wieder Treffen des eigenen Hausstands mit einem weiteren Haushalt (jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt) möglich sein, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

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Grundsätzlich sehen Bund und Länder eine Strategie mit vier Öffnungsschritten vor. Und sie werden voraussichtlich schon Hoffnung auf mehr Freiheit zu Ostern machen: Anders als vor einem Jahr sollen Verwandtenbesuche möglich sein: Vom 2. bis 5. April sollen Treffen des eigenen Hausstands mit vier weiteren Menschen erlaubt werden, plus Kinder bis 14 Jahre. So steht es in dem vorläufigen Entwurf.

Allerdings: Die MPK hat das letzte Wort. Der größte Streitpunkt dürfte die Festlegung werden, ab welchem Sieben-Tage-Inzidenzwert was und wie geöffnet werden soll. Offensichtlich weicht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren harten Kurs der 35er-Inzidenz auf.

Noch kein Fahrplan für Hotels, Reisen und Innenraum-Gastro

Von den Öffnungsperspektiven ausgeschlossen wurden in dem Entwurf noch: Gastronomie im Innenbereich, Veranstaltungen, Reisen und Hotels. Darüber müsse im Lichte der Infektionslage, der verbesserten Teststrategie, der Impfquote und der Verbreitung von Virusmutanten beraten werden – und zwar beim übernächsten Treffen, vermutlich am 24. März. In die Impfstrategie ab April sollen auch die Hausärzte einbezogen werden.

Schritt zwei: Mehr Betriebe dürfen öffnen

In einem zweiten Öffnungsschritt sollten Buchhandlungen und Gartenmärkte künftig in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen sollen ebenfalls mit Hygienekonzepten wieder starten können – Voraussetzung soll ein Schnell- oder Selbsttest der Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal sein.

Schritt drei: Öffnungen unter Inzidenz von 35

Der dritte Öffnungsschritt soll laut dem Papier erfolgen, wenn Land oder Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von 35 erreicht hat. Dann können Einzelhandel – mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern –, Museen, Galerien, zoologische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Auch soll dann wieder kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich möglich sein. In einem offenen Brief an Merkel (CDU) hatte gestern der organisierte Sport ein Ende des Stillstandes angemahnt.

Für höhere, bisher nicht näher definierte Werte, werden für die Öffnung des Einzelhandels sogenannte Click-and-meet-Angebote ins Gespräch gebracht – mit begrenzten Zeiträumen und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.

Schritt 4: Weitere Öffnungen

Vierter Schritt: Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, kann es weitere Öffnungen geben: Für Außengastronomie, Theater sowie Kinos, kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich. Notbremse: Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen deutlich an, treten die Lockdown-Regeln wieder in Kraft.