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Statt InzidenzRegionale Hospitalisierung soll neuer Maßstab werden

Lesezeit 2 Minuten
Intensivstation bause

Blick in eine Intensivstation der Uniklinik Aachen.

Berlin – Die regionale Krankenhausbelegung mit Corona-Patienten soll künftig der entscheidende Parameter sein, um Alltagsbeschränkungen und andere Schutzvorschriften auszulösen. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

“Wesentlicher Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen COVID-19-Patienten je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (Hospitalisierungs-Inzidenz)“, heißt es in dem Änderungsantrag. Einen einheitlichen bundesweiten Grenzwert wird es danach aber künftig nicht mehr geben.

Infektionsdynamik könnte ebenfalls eine Rolle spielen

Ein Schwellenwert solle “unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten“ mit dem Ziel festgesetzt werden, eine drohende Überlastung der Kliniken zu vermeiden. Neben der Hospitalisierung könnten auch weitere Parameter zur Einschätzung der Lage genutzt werden, zum Beispiel die Infektionsdynamik und die Zahl der geimpften Personen, heißt es weiter im Entwurf.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem RND: “Die Inzidenz hat ausgedient. Um die Pandemielage zu beurteilen, ist die Hospitalisierungsrate sehr viel aussagekräftiger“. Sie zeige, ob die Pandemie trotz hoher Impfquote noch gefährlich werde. “Entscheiden müssen dann die Länder. Sie behalten auch alle anderen Pandemie-Kriterien im Blick und können damit die Lage in ihrer Region am besten beurteilen“, betonte der Minister.

Gesundheitsminister Jens Spahn schlägt neuen Parameter vor

Bislang sind im Infektionsschutzgesetz ab einer bundesweiten 7-Tages Inzidenz von 50 Fällen je 100.000 Einwohner “umfassende Schutzmaßnahmen“ vorgeschrieben, etwa eine Maskenpflicht, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder die Schließung von Freizeit und Kultureinrichtungen. Der Bundestag hatte Spahn am Mittwoch zusammen mit der Verlängerung der Pandemie-Notlage aufgefordert, angesichts der steigenden Impfquote einen Vorschlag für neue Parameter vorzulegen.

Die bundesweite Hospitalisierungs-Inzidenz lag nach Angaben des Gesundheitsministeriums in der vergangenen Woche bei unter 2 hospitalisierten Covid-19-Fällen je 100.000 Einwohner. Wie stark das Impfen wirkt, zeigt ein Vergleich mit früheren Daten. Danach lag der Hospitalisierungs-Inzidenz auf dem Höhepunkt der zweiten Welle Ende Dezember 2020, als noch niemand geimpft war, bei über 15. Auf dem Höhepunkt der dritten Welle im April betrug der Wert knapp 10.

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Der Änderungsantrag wird nun im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten, wo kommende Woche auch eine öffentliche Experten-Anhörung angesetzt ist. Nach dem Willen von Spahn sieht die Neufassung zudem vor, dass die Bundesländer auch ohne eine erneute Fortsetzung der “epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bestimmte Schutzmaßnahmen ergreifen können, etwa eine Maskenpflicht, Abstandsgebote oder verpflichtende Hygienekonzepte. Die Änderungen sollen dann am 7. September in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Wahl beschlossen werden.