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Umgang mit Ungeimpften, NotlageWorüber Bund und Länder am Dienstag beraten

Lesezeit 4 Minuten
MPK März 2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei der ersten Bund-Länder-Runde zu Corona im März 2020

Nach dem Desaster um die in der Ministerpräsidentenkonferenz erst beschlossene und dann wieder abgesagte Osterruhe herrschte seltene Einigkeit: Das Format der Runde mit den Länder-Regierungschefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat in der Corona-Krise ausgedient. Es folgte die Bundesnotbremse, die aber inzwischen wieder ausgelaufen ist. Doch die Pandemie ist nicht vorüber, im Gegenteil: Es droht eine vierte Welle, weil die Impfquote noch nicht hoch genug ist. Erschwerend kommt hinzu, dass im Herbst nach der Bundestagswahl eine Phase der eingeschränkten Handlungsfähigkeit droht, weil mehrere Wochen bis zur Neubildung einer Koalition vergehen werden. Auch deshalb wird es am Dienstag erneut eine Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Kanzlerin geben. Ein Überblick über die anstehenden Themen:

Impfkampagne: Grundsätzliche Einigkeit besteht darüber, dass Impfungen zunehmend dort angeboten werden müssen, wo die Menschen wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Es fehlt aber ein bundesweites Konzept. Der Städtetag fordert daher von der MPK einen konkreten Fahrplan, wie es im Herbst und Winter weitergehen soll. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy plädierte im RND-Gespräch unter anderem für Impfangeboten in Schulen und auf öffentlichen Plätzen ohne Termin über mobilen Impfteams. Geklärt werden muss in der MPK auch, für wen und ab wann es Auffrischimpfungen geben soll.

Pandemie-Einschätzung: Die Wissenschaftsszene ist sich einig, dass die Melderate der Infektionen – die sogenannte 7-Tages-Inzidenz – angesichts der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung nicht mehr der ausschlaggebende Indikator zur Beurteilung der Pandemie sein darf. Wer geimpft ist, kann sich zwar noch infizieren, erkrankt aber in der Regel nicht schwer. Die Krankenhausgesellschaft schlägt zum Beispiel ein Ampelsystem vor, bei dem neben der Inzidenz auch die Impfquote und die Zahl der in den Kliniken wegen Covid-19 behandelten Patienten berücksichtigt wird.

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Umgang mit Ungeimpften: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und andere Unionspolitiker plädieren dafür, bei steigenden Infektionszahlen Ungeimpften die Möglichkeit zu nehmen, sich durch einen Test mit Geimpften und Genesenen gleich zu stellen, etwa beim Besuch von Veranstaltungen. Spahn nennt das Format “2G“, im Gegensatz zu “3G“ (geimpft, genesen, getestet). Das lehnt die SPD-Seite ab. Allerdings können sich mehrere SPD-Politiker eine Verschärfung in der Form vorstellen, dass für Ungeimpfte zum Freitesten aus einer Quarantäne oder beim Zutritt zu Veranstaltungen nur noch ein sicherer PCR-Test zulässig ist. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass es jedem Veranstalter, Hotelier oder Restaurantbesitzer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit möglich ist, Ungeimpfte auszuschließen.

Kosten für Tests: Union und SPD sind dafür, dass Ungeimpfte etwa ab Mitte Oktober die Testkosten allein tragen müssen. Ausgenommen wären alle Menschen, für die aus medizinischen Gründen keine Impfung in Frage kommt. Die Grünen sprechen sich dagegen aus. Sie befürchten, dass wegen der dann sinkenden Zahl von Tests der Überblick über das Pandemiegeschehen verloren geht. Ein Schnelltest kostet etwa zehn, ein PCR-Test um die 60 Euro.

Pandemie-Notlage: Ende September endet die vom Bundestag zuletzt Anfang Juni verlängerte “epidemische Lage von nationaler Tragweite“. An die Feststellung der Pandemie-Notlage ist eine Reihe von Gesetzesermächtigungen für den Bundestag verbunden, zum Beispiel für eine Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Die SPD-Seite ist deshalb dafür, die Notlage zu verlängern, mehrere Unionsvertreter haben sich dagegen ausgesprochen. Sie argumentieren, dass auch unabhängig von der Notlage-Erklärung des Bundestags auf Länderebene weiterhin Beschränkungen festgelegt werden können.

Fluthilfe: Bund und Länder sind sich einig, ähnlich wie nach der Flut 2013 einen Hilfsfonds einzurichten, der von beiden Seiten je zur Hälfte finanziert wird. In einem ersten Beschlussentwurf, der dem RND vorliegt, ist die konkrete Summe aber noch offen gelassen. Unions-Chefhaushälter Eckhardt Rehberg nennt ein Volumen von “mindestens zehn Milliarden Euro“. Diese Größenordnung sei angesichts der im Vergleich zu 2013 größeren Schäden und der stark gestiegenen Baupreise notwendig, sagte er dem RND. “Es geht auch um ein Signal an die Flutopfer, dass die gesamte Gesellschaft solidarisch hinten ihnen steht“. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr forderte, keine Obergrenze für den Fonds festzulegen. “Auch wenn der Schaden heute noch nicht genau beziffert werden kann, müssen die Betroffenen jede Hilfe bekommen, die nötig ist“, sagte Dürr dem RND. „ Deswegen sollten wir uns in keinem Fall an starre Zahlen halten, sondern den Aufbaufonds flexibel gestalten.“

Der Bund will laut Beschlussentwurf zudem die bundesweiten Warnsysteme verbessern. 88 Millionen Euro sollen bis 2023 in ein “Sirenenförderprogramm“ fließen. Zudem soll ein sogenanntes “Cell Broadcasting System“ eingeführt werden, dass im Katastrophenfall den Bürgerinnen und Bürgern Warnungen auf ihre Mobiltelefone sendet. Dazu müssen allerdings die Mobilfunkmasten in Deutschland angepasst werden.