Berlin – Der im Klimapaket beschlossene Steuerrabatt für Bahntickets kommt bei Reiseanbietern abseits der Schiene schlecht an. Vor allem Fernbus-Unternehmen wie Flixbus sind unzufrieden damit, dass sie nicht ebenso profitieren. Die geplante Mehrwertsteuersenkung für Bahnfahrkarten könne das Fernbusangebot schrumpfen lassen, warnt Flixbus. Die Politik habe Fernbusse ermöglicht. „Nach nur wenigen Jahren zurückzurudern und diese Entwicklung in der Fläche massiv einzuschränken, wäre schwer zu verstehen und ginge gegen eine nachhaltige Mobilitätswende“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.
Im kürzlich beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung ist festgeschrieben, die Mehrwertsteuer im Fernverkehr der Deutschen Bahn ab Neujahr von 19 auf 7 Prozent zu senken. Im Nahverkehr beträgt die Mehrwertsteuer bereits 7 Prozent. Die Bahn hat angekündigt, diesen Vorteil vollständig an die Kunden weiterzureichen. Für Fernbusse sieht das Gesetz keine steuerlichen Vergünstigungen vor.
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Dabei kommt auch die Flixbus-Mutter Flixmobility in den Vorzug der Mehrwertsteuersenkung, denn unter der Marke Flixtrain macht es als einziges Unternehmen der Deutschen Bahn auch im Schienenfernverkehr Konkurrenz. Dennoch dürfte der Steuerrabatt für Bahntickets aus Sicht des FDP-Bundestagsabgeordneten Bernd Reuther bald ein Fall für die Gerichte werden. „Bei einem derartigen Aktionismus sind Klagen der anderen Verkehrsträger bereits programmiert“, sagte Reuther. „Die Bundesregierung biegt sich die Mehrwertsteuersenkung bei der Bahn so hin, wie sie es braucht.“
Fernbus ist ähnlich klimafreundlich wie Bahn
Der Autoverband ADAC fordert ebenfalls eine niedrigere Mehrwertsteuer für den Fernbusverkehr. Bei den Treibhausgasemissionen schneide der Fernbus laut Umweltbundesamt pro Fahrgast ebenso günstig ab wie der Schienenpersonenfernverkehr, teilte der Verband mit. Bei regenerativem Strom sei die Bahn zwar besser, doch die Klimavorteile gegenüber dem Auto seien entscheidender. „Der ADAC verweist auch darauf, dass in etlichen Regionen der Fernbus das Mobilitätsangebot deutlich verbessere“, hieß es weiter - gerade in Mittelstädten ohne Fernbahnanbindung. Insofern leisteten diese einen wertvollen Beitrag zur Mobilität auf dem Land.
Die Regierung verteidigte ihr Vorgehen: Eine „isolierte Begünstigung“ des Fernverkehrs der Bahn sei kein Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, weil diese aus Sicht der Verbraucher „nicht gleichartig“ seien, erklärte das Finanzministerium auf eine Frage des FDP-Abgeordneten. Der Fernverkehr der Bahn sichere „aufgrund des Streckennetzes sowie der Schnelligkeit der Verbindungen zwischen den Städten wie kein anderer Verkehrsträger die Mobilität und Flexibilität der Bürgerinnen und Bürger“. Die Antwort aus dem Ministerium liegt der dpa vor. (dpa)