Düsseldorf – 25 Milliarden Euro wird der NRW-Rettungsschirm zur Bewältigung der Corona-Krise betragen. Das ist ein Drittel des gesamten Landeshaushalts oder rund drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, finanziert durch ein Sondervermögen, für das neue Schulden aufgenommen werden.
Die Schuldenbremse wird vorübergehend ausgesetzt. Darauf hat sich die Landesregierung mit Vertretern von Unternehmen, Banken und Verbänden am Donnerstag bei einer digitalen Konferenz verständigt.
Ersten Gelder sollen kommende Woche fließen
Jetzt komme es darauf an, dieses Geld möglichst schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen, sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Und schnell bedeutet: Die ersten Gelder müssen Anfang kommender Woche fließen.
Im Vergleich zur Finanzkrise von 2008 „haben wir ein völlig anderes Krisenphänomen“, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag in der Düsseldorfer Staatskanzlei. Damals sei vor allem die Exportwirtschaft betroffen gewesen. „Damals war die normale Kaufkraft da. Jetzt trifft es die Realwirtschaft in aller Breite.“ Zehntausende von Kleinbetrieben sei in ihrer Existenz bedroht. „Und die Wucht ist noch viel größer.“
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Die Schuldenbremse erlaube es, in außergewöhnlichen Notlagen unbegrenzt Kredite aufzunehmen, sagte Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Um möglichst gut durch die Krise zu kommen und dann einen Neustart zu ermöglichen „können und müssen wir uns verschulden“. Dann werde das Land auch wieder Haushaltsüberschüsse erzielen, mit denen die Kredite zurückgezahlt werden könnten. Er hoffe aber sehr, „dass wir diese Summe nicht komplett benötigen“, sagte der Finanzminister. Das Land will so schnell wie möglich einen Nachtragshaushalt beschließen.
Noch am Donnerstag traf sich Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) mit den Fraktionsführungen der im Landtag vertretenen Parteien. Sie werden das Konzept mittragen. Es sieht finanzielle Hilfen und steuerliche Erleichterungen vor.
Das Hilfspaket
NRW erhöht den Bürgschaftsrahmen für das landeseigene Programm und für die Bürgschaftsbank NRW: beim Landesprogramm von 900 Millionen auf fünf Milliarden Euro, bei der Bürgschaftsbank von 100 Millionen auf eine Milliarde Euro. Anträge sollen innerhalb einer Woche bearbeitet sein. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen verdoppelt.
Sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft sind, erhöht NRW die Verbürgungsquote von 80 auf 90 Prozent. Express-Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. Die NRW-Bank übernimmt bei Universalkrediten ab dem ersten Euro 80 statt bisher 50 Prozent des Risikos.
Das angekündigte Zuschussprogramm des Bundes, das als Soforthilfe für Kleinunternehmer existenzielle Bedeutung hat, wird NRW durch ein Landesprogramm ergänzen. Es soll vor allem Selbstständigen und Kulturschaffenden helfen. Um die Gründerszene des Landes nicht abzuwürgen, wird es ein Finanzierungsangebot der NRW-Bank geben. Die Verlängerung der Stipendien um drei auf 15 Monate dient dem gleichen Ziel.
Die Steuerentlastungen
Unternehmen erhalten auf Antrag zinslose Steuerstundungen und können die Vorauszahlungen bei der Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer herabsetzen. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Finanzverwaltung und der Finanzämter abrufbar.
Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind und die es gewohnt sind, bei der Umsatzsteuer die Fristen dauerhaft zu verlängern, müssen dafür keine Sondervorauszahlungen mehr leisten. Das allein bedeutet vier Milliarden Euro mehr Entlastung zur Stärkung der Liquidität.