Airbus stellt ein neues System vor, das 60 Prozent mehr Gepäckplatz bieten soll. Einen ersten Abnehmer hat der Hersteller bereits.
60 Prozent mehr PlatzLufthansa A320-Maschinen bald mit weitaus größeren Gepäckfächern
Der französische Flugzeughersteller Airbus hat Gepäckfächer für Passagierkabinen vorgestellt, die 60 Prozent mehr Platz als herkömmliche Systeme bieten sollen. In einer Pressemitteilung vom 19. September teilte der Konzern mit, dass die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa als erster Kunde das System „Airspace L Bins“ implementieren wird.
Airbus: Lufthansa will neue Gepäckfächer „Airspace L Bins“ nutzen
„Ab Januar 2025 werden 38 der A320-Flugzeuge von Lufthansa mit den neuen Fächern ausgestattet“, heißt es in der Mitteilung. Im neuen System, das innerhalb fünf Tage nachgerüstet werden kann, laden Reisende ihre Rollkoffer nicht wie üblich flach, sondern vertikal in die Fächer. Entsprechend sind die Fächer 61 Zentimeter hoch, 35 breit und 25 tief.
Damit soll auch vermieden werden, dass Passagiere ihr Kabinengepäck unten den Sitz vor ihnen verstauen und somit mehr Fußraum haben. Die „Airspace L Bins“ werden von der deutschen „Elbe Flugzeugwerke GmbH“, einer Tochtergesellschaft von Airbus, hergestellt. Zudem soll das System dabei helfen, Check-In-Zeiten zu reduzieren, um Flüge schneller abzuwickeln.
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EU-Parlament fordert einheitliche Vorgaben zu Gepäckmitnahme in Flugzeugen
„Aus Gesprächen mit Airline-Kunden wissen wir, dass größere Gepäckfächer ein klares Bedürfnis sind, um den Komfort für die Passagiere zu verbessern“, sagte Charbel Youzkatli, Leiter der kommerziellen Dienste für Europa bei Airbus, in der Mitteilung.
Gepäck ist seit langem ein umstrittenes Thema in der Luftfahrt. Am Mittwoch (4. Oktober) forderte das Europäische Parlament einheitliche Regeln zur Gepäckmitnahme in Flugzeugen. Fluglinien-übergreifende Vorgaben zu Größe, Gewicht und Art des Hand- und Aufgabegepäcks sollen zu mehr Transparenz für Flugreisende führen. Unterschiedliche Regeln und versteckte Kosten erschwerten hingegen den Preisvergleich erheblich, insbesondere beim Handgepäck.
Ausgangspunkt der Diskussion war die Petition eines deutschen Reisenden, der über unterschiedliche Regelungen verärgert war. Das EU-Parlament verwies dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Darin heißt es, dass Handgepäck als „unverzichtbarer Bestandteil“ der Beförderung von Fluggästen gelte und dafür keine Extrakosten verlangt werden dürfen, wenn Gewicht und Größe „vernünftigen Anforderungen entsprechen“. Rechtlich bindend ist die Entscheidung des Parlaments nicht. (mcl mit afp)