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Keine Stromsperren und Mahnungen?Das verbirgt sich hinter dem sogenannten „Weihnachtsfrieden“

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Weihnachtsbaumschmuck.

Menschen, die mit Zahlungen in Verzug sind, wurden in der Vergangenheit an Weihnachten von den Behörden in Ruhe gelassen. Wie es die Kölner Stadtverwaltung, Rhein-Energie und Finanzamt in diesem Jahr handhaben.

Traditionen sind bekannt dafür, sich von Jahr zu Jahr zu wiederholen. Auch der sogenannte Weihnachtsfrieden, der dafür sorgt, dass säumige Zahler rund um die Weihnachtsfeiertage oftmals von Energiesperren und Vollstreckungen verschont bleiben, stellt eine solche Tradition dar. Diesem Brauch fühlen sich der Energieversorger Rhein-Energie, die Kölner Stadtverwaltung und die Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen auch in diesem Krisenjahr verpflichtet. In Zeiten rasant gestiegener Lebensunterhaltskosten dürfte das bei einigen Menschen für Erleichterung sorgen.

Christoph Preuß von der Rhein-Energie bestätigt das Festhalten am Weihnachtsfrieden: „Bei uns gilt auch in diesem Jahr dieselbe Regel wie in allen Jahren. Daran ändert auch die aktuelle Lage nichts. Wir halten ganze Bündel von Werkzeugen bereit, um Sperren im Vorfeld zu vermeiden, und gerade bei sozialer Not schauen wir doppelt aufmerksam hin.“

NRW-Finanzämter verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen

Auch die nordrhein-westfälischen Finanzämter wahren den Brauch. So verzichten diese nach eigenen Angaben in der Zeit vom 17. bis zum 31. Dezember auf „Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen“. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk betont die traditionelle Haltung seiner Behörde, weist aber auch auf die Krisen der aktuellen Zeit hin: „Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist eine geschätzte Tradition. Die vielen gleichzeitigen Krisen unserer Zeit sind belastend für alle Menschen im Land.“ Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine möglichst ruhige Weihnachtszeit verbringen, Mahnungen werden jedoch durchgehend verschickt, gleiches gilt für Steuerbescheide.

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Bei der Stadt Köln werden bis zum 22. Dezember Buß- und Kostenbescheide erstellt, gedruckt und verschickt. „Mahnungen werden erst wieder ab Januar 2023 versandt“, sagt eine Sprecherin der Stadt. Auch Vollstreckungen werden seitens der Verwaltung vom 19. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2023 ausgesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind an den Weihnachtstagen, zwischen den Jahren und an Silvester aber normal im Einsatz.

„Insbesondere das starke Verkehrsaufkommen rund um Weihnachten und Silvester und damit einhergehend auch eine große Anzahl von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen machen den Einsatz des Verkehrsdienstes wie in den Jahren zuvor auch notwendig“, so die Sprecherin der Kölner Stadtverwaltung.