Aslans Tweets hatten zu einer Entlassung an der Hochschule für Polizei NRW geführt. Wie die Geschichte nun zu einem Ende kommt.
Weiterer Sieg für Kölner DozentinDisziplinarverfahren gegen Bahar Aslan eingestellt
Noch ein Sieg für die Kölner Lehrerin und Dozentin Bahar Aslan: Nachdem sie vor Gericht Recht bekommen hatte, hat nun auch die Bezirksregierung ein Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt. Aslan war nach umstrittenen Tweets bei der landeseigenen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) geschasst worden.
Aslans Lehrauftrag war nach einem Eintrag bei Twitter (heute „X“) nicht verlängert worden. Sie hatte geschrieben: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht.“ Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass Aslans Demission rechtswidrig war.
Dennoch lief weiter ein Disziplinarverfahren gegen die Kölnerin. Bei dem dienstrechtlichen Strang ging es unter anderem um die Frage, ob Aslan als Lehrerin eine Genehmigung ihrer damaligen Hauptschule gebraucht hätte, um als Dozentin an der HSPV zu arbeiten.
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Da der Job vor allem wissenschaftliche Relevanz hatte und weniger finanzielle, hätte Aslan laut Bezirksregierung keine Genehmigung gebraucht. Sie musste aber Bescheid sagen. Ob sie das getan hatte, oder nicht, ließ sich offenbar nicht zweifelsfrei klären. Es war so oder so kein Dienstvergehen, weil ein Einzelfall, wie die Aufsichtsbehörde am Ende entschied.
„Die Versuche, Bahar Aslan wegen eines polizeikritischen Tweets unter Druck zu setzen, sind damit endgültig gescheitert. Dass sich Aslan mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich zur Wehr setzte, stärkt die Meinungsfreiheit aller Beamtinnen und Beamten“, so der Jurist Patrick Heinemann, der die Kölnerin vertritt.