Köln – Stadtverwaltung und Bezirksregierung haben am Montagabend mit nicht aufeinander abgestimmter Kommunikation zum Thema A3-Blitzer für große Verwirrung gesorgt. Am Anfang stand eine Mitteilung von Stadtdirektor Stephan Keller vor der um 17 Uhr beginnenden Sitzung des Rechtsausschusses des Stadtrates: Man werde für die unrechtmäßig geblitzten und verwarnten Fälle ein Gnadenverfahren anwenden. Das sei so mit der Bezirksregierung abgestimmt, es gebe „grünes Licht von beiden Seiten“.
Stadt: Jeder Einzelfall wird geprüft
Um 18.10 Uhr folgte dann eine Presseerklärung der Stadt Köln: Man sei nun doch bereit, unrechtmäßig eingenommene Bußgelder an jene Autofahrer zurückzuzahlen, die fälschlicherweise im vergangenen Jahr auf der A3 am Heumarer Dreieck geblitzt worden waren. Die Stadt habe sich mit der Bezirksregierung Köln darauf verständigt, von der Möglichkeit des nordrhein-westfälischen Gnadenerlasses aus dem Jahr 2002 Gebrauch zu machen. Die Bezirksregierung sei in diesem Fall die zuständige „Gnadenbehörde“, da die gezahlten Geldbußen die Maximalhöhe von 500 Euro nicht erreichten.
Bezirksregierung: Nur Härtefälle werden geprüft
Zur gleichen Zeit teilte die Bezirksregierung Köln telefonisch mit, dass anders, als die Stadt kommuniziert hatte, nicht jeder Einzelfall geprüft werde, sondern lediglich Härtefälle. Bodo Klein, Sprecher der Bezirksregierung, sagte: Wer zu schnell gefahren sei und lediglich ein geringes Bußgeld entrichten musste, habe dabei keine Aussicht auf Erfolg. Auf ihrer Internetseite werde die Bezirksregierung ab Dienstagmittag die Nummer eine Hotline veröffentlichen, unter der Betroffene sich über das weitere Verfahren informieren könnten. Darüber hinaus empfielt er den Verkehrsteilnehmern, die ungerechtfertigt verwarnt wurden, und bei den das Verfahren abgeschlossen ist, sich über ein sogenanntes Gnadenersuch an die Stadt zu wenden. "Das soll helfen, die wirklichen Härtefälle zu mildern", so Klein.
Bis zum Dienstagmorgen gab es keine Aufklärung über den Dissens. Der Bezirksregierungs-Sprecher kündigte an, man werde sich im Laufe des Tages äußern.
Es geht um rund 400.000 Fälle
Ein Gnadenerlass ist die einzige Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Ordnungswidrigkeitsverfahren rückgängig zu machen. Dadurch könne in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das zu viel gezahlte Bußgeld erstattet sowie eine Löschung eventuell verhängter Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg verfügt werden kann. Insgesamt geht es um rund 400.000 Fälle, von denen 35.000 bereits vor Zahlung der Bußgelder eingestellt worden waren.
Stadtdirektor Stephan Keller informierte den Rechtsausschuss des Stadtrates am Montagabend über die Pläne. „Die Stadt hat überhaupt keine Absicht, sich zu bereichern“, betonte er.
Er gehe davon aus, dass die Erstattung der fälschlicherweise kassierten Bußgelder den Haushalt mit einem zweistelligen Millionenbetrag belasten werde. Zwar lasse sich die Höhe der zu erwartenden Rückzahlungen an Autofahrer noch nicht absehen. Doch der Verwaltungsaufwand werde enorm sein.
Viel zusätzliche Arbeit für die Stadtverwaltung
Die Bearbeitung eines einzigen Antrags erfordere 20 bis 30 Minuten. Sollten alle Geblitzten ihr Geld zurückhaben wollen, sei eine zweistellige Zahl von Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein ganzes Jahr lang beschäftigt.Über den Ausgleich des für die Stadt entstehenden Aufwands werde Keller mit der Bezirksregierung sprechen. Aufgrund deren fehlerhafter Anordnung hatte der Landesbetrieb Straßen NRW die entsprechende Stelle an der A3 inkorrekt ausgeschildert.
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