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Wahlkampfhilfe aus der StaatskanzleiFDP moniert „fragwürdige Doppelbeschäftigungen“

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Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Düsseldorf – Die FDP im Düsseldorfer Landtag will verhindern, dass Mitarbeiter der Staatskanzlei in Wahlkampfzeiten im Nebenjob für die CDU arbeiten. „Ministerpräsident Hendrik Wüst muss dafür sorgen, dass es künftig nicht erneut zu fragwürdigen Doppelbeschäftigungen kommt“, sagte Marcel Hafke, Parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Im Landtagswahlkampf hatte eine Beschäftigte der Regierungszentrale in einer genehmigten Nebentätigkeit den Social-Media-Kanal von Wüst gepflegt. Ein umstrittener Vorgang, der das Parlament weiterhin beschäftigt.

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Marcel Hafke (FDP)

Die FDP hatte in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wissen wollen, ob weitere Mitarbeiter der Staatskanzlei Zugriff auf die Social-Media-Kanäle des CDU-Spitzenkandidaten hatten. Der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), hatte darauf keine Antwort parat. Informationen darüber lägen nicht vor, da die Social-Media-Aktivitäten der CDU „nicht in den Zuständigkeitsbereich“ der Landesregierung fallen würden, hieß es.

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Regeln für Nebentätigkeiten

Grundsätzlich sei gegen Nebentätigkeiten für Parteien nichts einzuwenden. „Rechtlich besteht keine Handhabe und damit keine Veranlassung, in grundsätzlicher Weise die politische Betätigung von Beschäftigten der Staatskanzlei außerhalb des dienstlichen Umfeldes zu unterbinden“, schreibt Liminski. Die Inanspruchnahme „von Einrichtungen, Personal oder Material des Arbeitgebers für die Ausübung der Nebentätigkeit“ sei „nicht zulässig“.

Nähere Angaben zur Anzahl und zur Besoldung möglicher CDU-Wahlkampfhelfer seien „aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht möglich.

FDP: Verdacht nicht ausgeräumt

Der FDP-Politiker Hafke will sich mit diesen Erklärungen nicht zufriedengeben. „Der Verdacht, dass Mitarbeiter der Staatskanzlei in ihrer Dienstzeit CDU-Wahlkampf betrieben haben, wurde nicht ausgeräumt“, sagte der Politiker aus Wuppertal unserer Zeitung. Der Steuerzahler habe einen Anspruch drauf zu wissen, ob Tätigkeiten „in nicht zulässiger Weise“ verbunden worden seien. Ministerpräsident Wüst müsse für „Klarheit und Transparenz“ sorgen.

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In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD zu dem Vorgang hatte die Staatskanzlei am 19. Juli bekannt gegeben, dass seit Juli 2017 insgesamt fünf Mitarbeiter der Landesregierung Nebentätigkeiten für die CDU ausgeübt hatten.

Die SPD forderte Wüst auf, alle „Karten über die seltsamen Verstrickungen auf den Tisch" zu legen. Man sei sich der parlamentarischen Rechte „sehr wohl" bewusst. Dazu zählen zum Beispiel die Einschaltung des Landesrechnungshofs, die Beauftragung wissenschaftlicher Gutachten oder die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.