Ein Verbot von Musik an den neuen Badestellen sorgt für Unmut. Die Bezirksvertretung Chorweiler gibt einen Änderungsvorschlag an den Rat weiter.
„Es gibt Sozial-Legastheniker“Musik am Fühlinger See: BV schlägt Änderung an Musik-Satzung vor
Vor der Beratung durch den Kölner Stadtrat am Donnerstag (16. Mai) hatte sich bereits die Bezirksvertretung (BV) Chorweiler mit der neuen Satzung für den Fühlinger See befasst, in der die Nutzung der beiden neuen Badezonen an See 1 und See 7 geregelt ist. Auch hier hatte das darin enthaltene Verbot der Nutzung von Musikinstrumenten und „Tonwiedergabegeräten“, die „geeignet sind, andere Personen zu belästigen“, Diskussionen ausgelöst.
Joshua Schlimgen, der Vertreter der FDP in der BV Chorweiler, hatte während der Beratung der Verwaltungsvorlage einen Änderungsantrag gestellt, der dem Rat empfehlen sollte, das Verbot komplett zu streichen.
Respektlose Regelung?
„Dieses Verbot ist so unbestimmt, dass niemand genau sagen kann, was genau verboten ist“, begründete Schlimgen und argumentierte ähnlich wie der Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion Ralph Sterck. „Sind Tonwiedergabegeräte grundsätzlich nicht zulässig? Geht es um die Lautstärke oder auch um Musik, die von ihrem Inhalt her belästigend ist?“ Die Regelung, für die es „keinen Bedarf“ gebe, sei respektlos den Menschen am Fühlinger See gegenüber.
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„Die Leute treffen sich dort, um gemeinsam eine schöne Zeit zu haben, für viele gehörte Musik einfach dazu. Und soweit ich weiß, hat das die vergangenen 50 Jahre lang auch funktioniert“. Ohnehin sei absehbar, dass dieses Verbot nicht durchgesetzt werden könne.
Bei den übrigen Fraktionen und Vertretern stieß Schlimgen auf geteiltes Echo. Wolfgang Kleinjans, Vorsitzender der Fraktion der Grünen, sprach sich ebenfalls für die Streichung aus. „Was ist störende Musik? Wenn ich meine Mundharmonika hervorhole, werde ich dann verhaftet? Wenn man es nicht definieren kann, sollte man es ganz herausnehmen“, sagte er.
Parteilose Heinrich beklagt Sozial-Legastheniker
Rainer Stuhlweißenburg, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion, räumte ebenfalls ein, dass eine Abgrenzung schwierig sei. „Aber übermäßige Lärmbelästigung, das gibt es ja“, gab er zu bedenken. „Und was ‚übermäßig‘ bedeutet, ist auch in anderen Zusammenhängen Auslegungssache.“ Die parteilose Vertreterin Lilo Heinrich hingegen sprach sich für das Verbot aus: „Es gibt Sozial-Legastheniker, denen man klar signalisieren muss, dass sie sich zu benehmen haben“, sagte sie.
Kurzzeitig hatte das Gremium die Möglichkeit in Erwägung gezogen, den Beschluss der Vorlage zu verschieben, um sich weiter zu beraten. „Wenn wir sie aber jetzt nicht beschließen, gibt es zum Start der Saison auch keine Schwimmstellen“, wandte Kleinjans ein. Schlimgen änderte seinen Antrag daher dahingehend um, dass den Nutzern künftig nicht erlaubt sein solle „Ton-Medien so zu benutzen, dass dadurch andere Personen belästigt werden“. Der Änderungsantrag wurde beschlossen.