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Kölner Stadtrat hat entschiedenDiese Regeln gelten ab 2024 für das Schwimmen im Fühlinger See

Lesezeit 2 Minuten
See 7 des Fühlinger Sees: Eine von zwei Stellen, an denen das Schwimmen ab Mai 2024 wieder erlaubt sein wird.

See 7 des Fühlinger Sees: Eine von zwei Stellen, an denen das Schwimmen ab Mai 2024 wieder erlaubt sein wird.

Im Fühlinger See ist das Baden an zwei Stellen ab der Saison 2024 wieder erlaubt.

Der Kölner Stadtrat hat am Donnerstagabend die Einrichtung von zwei unbewachten Badestellen am Fühlinger See beschlossen. Ab der Badesaison 2024 können Besucherinnen und Besucher vom 1. Mai bis zum 30. September in See 1 und See 7 schwimmen gehen. Für die Einrichtung muss der Badebereich in der Saison täglich von geschultem Personal auf mögliche Gefahren im Wasser und am Strand überprüft werden, die Kosten liegen laut Stadt bei 28.000 Euro pro Jahr.

Fühlinger See: Einstimige Entscheidung für Badestellen

Die Verwaltung muss die Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See nun entsprechend anpassen. Schwimmen im Fühlinger See ist damit ab Mai 2024 auf eigene Gefahr wieder möglich. Der Stadtrat hat einstimmig für die Badestellen gestimmt.

Ralf Klemm (Grüne) lobte die Vorbereitung der Entscheidung im Sportamt. Er sprach von einem „vernünftigen Kompromiss zwischen der Sicherheit und dem Schwimmbedürfnis der Menschen“. Er forderte zudem eine Ausweitung der Schwimmflächen und -becken in Köln. Florian Weber (CDU) sagte: „Mit dem Strandbad gibt es ab Sommer drei Orte, an denen das offiziell geduldete Schwimmen möglich ist. Für das Schwimmen in Köln ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.“

Oliver Seeck (SPD) lobte die Planung ebenfalls, kritisierte aber den „katastrophalen Zustand“ der Schulschwimmbäder in Köln und zu kleine Landesetats für das Schwimmen, die dazu führen würden, dass viele Kinder und Jugendliche nicht schwimmen könnten. Dies gelte insbesondere für die Stadtteile um den Fühlinger See.

Fühlinger See in Köln: Gutachten hat Schwimmen wieder möglich gemacht

Eine Serie von Badeunfällen mit teilweise tödlichem Ausgang im Sommer 2021 hatte dazu geführt, dass die Sportverwaltung das Verbot deutlich offensiver als zuvor durchzusetzen begann. Seitdem ist das Baden grundsätzlich nur an dem kostenpflichtigen Strand des „Blackfoot Beach“ möglich. Wer das Verbot an den anderen Stellen missachtet, muss mit Strafen rechnen. Hintergrund der Ratsentscheidung sind Bemühungen der Bezirksvertretung Chorweiler, das Baden wieder möglich zu machen.

Diese waren zwar nicht direkt erfolgreich, führten aber zu einem Gutachten. Dieses ist zu dem Ergebnis gekommen, dass an den Seen 1 und 2, die an den nördlichen Bereich der Regattastrecke grenzen, sowie dem See 7 im Süden der Anlage (siehe Grafik) die Einrichtung von Badezonen aus haftungsrechtlicher Sicht möglich ist. Eine Empfehlung für die Aufhebung des Verbots wurde für die Seen 1 und 7 ausgesprochen. Der Stadtrat ist dieser Empfehlung nun gefolgt.