Köln – Etwa 2000 Menschen in Köln sind zwischen dem 27. Dezember und 6. Januar mit Moderna-Impfstoff geimpft worden, der bereits abgelaufen war. Dies teilte das Kölner Gesundheitsamt am Freitagmittag auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Das Mindesthaltbarkeitsdatum des bereits aufgetauten Vakzins sei „bis zu elf Tage überschritten worden“, hieß es. Die noch vorhandenen, aufgetauten Impfstoffe der Charge wurden vollständig verworfen.
Beteiligt gewesen seien zwei von der Stadt beauftragte Dienstleister, die bei der Übernahme des Impfstoffes das falsche Datum im Blick gehabt hätten. Irrtümlicherweise habe man sich an den Vorgaben für den noch eingefrorenen Wirkstoff orientiert, der in diesem Zustand mindestens bis Mitte Juni 2022 hätte verwendet werden dürfen. „Obwohl wir das mehrfach klar gemacht haben, hatten die beiden Organisationen das Auftaudatum jedoch nicht im Blick“, sagte eine Stadtsprecherin. Die betroffenen Dienstleister würden derzeit nicht mehr impfen. Übrig seien nur noch ein Dienstleister sowie die Feuerwehr, die nun erst einmal alle Impftermine übernehmen.
Weitere Verwechslungen werden aktuell nicht befürchtet
Es habe sich um eine besondere Situation gehandelt, weitere Verwechslungen würden derzeit nicht befürchtet. „So einen Fall gab es bislang nicht, sonst lag das Ablaufdatum bei Weitergabe des Impfstoffes nach Auskunft der Feuerwehr immer deutlich weiter in der Zukunft“, so die Sprecherin.
Folgende Impfaktionen sind betroffen:
- am 27. Dezember auf dem Pariser Patz in Chorweiler und in der Dreikönigenstraße im Severinsviertel- am 28. Dezember in der Melchiorstraße im Agnesviertel und auf dem Mathiaskirchplatz in Bayenthal- am 29. Dezember auf der St. Tönnis-Straße in Worringen und auf der Aachener Straße in Lindenthal- am 30. Dezember im Kuckucksweg in Ehrenfeld und auf der Goethestraße in Weiden- am 2. Januar in der Montessoristraße in Pesch und im Airbus Zero G am Flughafen Köln/Bonn- am 3. Januar in der Kalker Hauptstraße in Kalk und am Pariser Platz in Chorweiler- am 4. Januar auf dem Neusser Wall in der Innenstadt und am RheinEnergieStadion- am 5. Januar auf dem Neusser Platz im Agnesviertel und in der Brühler Straße in Rodenkirchen- am 6. Januar auf der Aachener Straße in Lindenthal und am RheinEnergieStadion
„Wir haben sofort reagiert und sind jetzt dabei, zu informieren“, sagt Gesundheitsdezernent Harald Rau dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Nach allem, was wir wissen, sind die Impfungen gesundheitlich unbedenklich. Das einzige Risiko ist, dass sie weniger gut wirken“, so Rau weiter. Ein „vergleichbarer Fall“ in Böblingen habe sich letztlich als unproblematisch herausgestellt. „Wir prüfen in Absprache mit dem Paul-Ehrlich-Institut, wie wir als Stadt nun weiter vorgehen.“
Bei dem Böblinger Fall wurden im Kreisimpfzentrum Sindelfingen im August und September vergangenen Jahres 630 Menschen mit Moderna-Impfstoff geimpft, der bereits abgelaufen war. Betroffen waren auch 139 Impfdosen im Kreisimpfzentrum Reutlingen und 71 im Kreisimpfzentrum Esslingen. Ursache war dem Landratsamt Böblingen zufolge ein Etikettierungsfehler.
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Die verabreichten Impfstoffe waren jedoch wirksam, wie sich später herausgestellte. Demnach hatten sich 250 Betroffene auf Antikörper testen lassen. Den Ergebnissen zufolge sei eine gute Impfreaktion erfolgt. Keiner dieser getesteten Menschen müsse nachgeimpft werden, so ein Sprecher des Landratsamtes Böblingen. Mit rund 2000 Betroffenen hat der Kölner Fall jedoch eine neue Dimension.
Wohl keine Gesundheitsgefährdung für Geimpfte
Auch im Kreis Steinfurt haben vergangenen September 74 Personen abgelaufenen Corona-Impfstoff erhalten. Durch eine interne Kontrolle sei aufgefallen, dass das Vakzin von Biontech zum Zeitpunkt der Impfung um wenige Tage abgelaufen gewesen sei, sagte ein Sprecher des Kreises. Für die Geimpften bestehe keine Gesundheitsgefährdung, hieß es auch in diesem Fall.
Johannes Nießen, Leiter des Kölner Gesundheitsamtes, sagt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Bislang liegt uns noch keine Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts vor.“ Auch er betont, dass kein Schaden entstanden sei. „Die Frage ist nur, ob der Schutz ausreichend ist“, so Nießen weiter. Das werde aktuell geprüft. „Die Betroffenen werden, wenn das Paul-Ehrlich-Institut auch nur geringe Zweifel bezogen auf die Wirksamkeit haben sollte, die Möglichkeit erhalten, ihren Schutz über einen Antikörper-Test überprüfen zu lassen“, verspricht Nießen.