Der Stadtrat hat am Donnerstag eine kräftige Erhöhung beschlossen. Die Regelung gilt, bis die endgültige, neue Gebührenordnung in Kraft tritt.
Dreimal höhere GebührenDas Anwohnerparken in Köln wird zum Herbst deutlich teurer
Die Gebühren für das Anwohnerparken steigen in Köln ab dem Herbst deutlich. Statt bislang 30 Euro werden für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises 100 Euro fällig. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen, dagegen stimmten SPD, FDP und AfD. Die Erhöhung auf die pauschalen 100 Euro stellen dabei eine Übergangslösung dar, bis die neue Bewohnerparkgebührenverordnung umgesetzt werden kann.
Diese tritt zwar eigentlich ab dem 1. Juli 2024 in Kraft, der Stadtrat hatte sie im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. In den Kundenzentren gibt es allerdings noch nicht die technischen Voraussetzungen, um die neue Gebührenordnung umzusetzen.
Anwohnerparkgebühren richten sich künftig nach der Länge des Autos
Die neue Gebührenordnung sieht eine Staffelung der Preise für das Anwohnerparken vor. Die Gebühr richtet sich dann nach der Größe des Autos. 100 Euro pro Jahr kostet der Anwohnerparkausweis für Autos, die bis zu 4,10 Meter lang sind, ihr Anteil liegt bei rund einem Viertel. Für Wagen, die zwischen 4,11 Meter und 4,70 Meter lang sind, muss jährlich 110 Euro gezahlt werden. Sie machen rund die Hälfte der Autos in Köln aus. Für Fahrzeuge, die länger als 4,71 Meter sind, wird künftig eine Gebühr von 120 Euro fällig, ihr Anteil liegt nochmal bei einem Viertel. Alle Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter lang sind, bekommen künftig keine Anwohnerparkausweise mehr, laut der Stadt sind das aber ohnehin sehr wenige.
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Bis die technischen Voraussetzungen für die Ausstellung der neuen Bewohnerparkausweise eingerichtet sind, werden noch einige Monate vergehen, schreibt die Stadt. Momentan wird mit einem Start der neuen Gebührenordnung zum 1. März 2025 kalkuliert. Mit der Zwischenregelung sollen die Anwohnerparkgebühren nun schon früher steigen können, eine Umsetzung zum Herbst ist realistisch. Zum 28. Februar 2025 soll die Regelung dann wieder außer Kraft treten.
Ursprünglich wollte die Stadt noch deutlich höhere Gebühren für das Anwohnerparken umsetzen. Die Staffelung hätte dann bei 330, 360 und 390 Euro gelegen. Auch eine soziale Staffelung, also geringere Gebühren für Menschen, die beispielsweise Grundsicherung beziehen, war geplant. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine ähnliche Gebührenordnung in Freiburg allerdings für unwirksam erklärt. Für die soziale Staffelung gibt es keine Rechtsgrundlage.
In Köln gibt es mit der neuen Gebührenordnung aber trotzdem Ausnahmen: Handwerker, Hebammen, Pflegedienste, Ärzte und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind nicht von der Erhöhung betroffen.