Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, kirchenintern gibt es einen Freispruch: Ein umstrittener Pfarrer darf nach Missbrauchsvorwürfen wieder arbeiten.
Von Woelki befördertErzbistum Köln spricht Pfarrer von Missbrauchsverdacht frei – mit einer Auflage
Ein umstrittener, vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki beförderter Pfarrer ist in einem kirchenrechtlichen Verfahren von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen worden. Das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste sei aufgehoben worden, teilte das Erzbistum Köln am Donnerstag mit. Er kehrt aber nicht an seine bisherige leitende Stelle zurück und darf zum Beispiel nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden.
Der Pfarrer ist eine zentrale Figur in einem presserechtlichen Verfahren Woelkis gegen den Axel Springer-Verlag und einen „Bild“-Reporter. Laut „Rheinischer Post“ und „Bild“ waren dem Pfarrer Missbrauchstaten an Minderjährigen vorgeworfen worden. Nachdem 2021 über einen Sexualkontakt mit einem minderjährigen Prostituierten am Kölner Hauptbahnhof im Jahr 2001 berichtet worden war, gingen laut dem Erzbistum neue Meldungen ein: Betroffene hätten über „Vorfälle“ aus den Jahren 1993 bis 1998 berichtet.
Köln: Generalvikar betont Beweispflicht
Welche konkreten Vorwürfe in dem sogenannten kirchenrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren verhandelt wurden, nannte das Erzbistum aber nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte die Vorwürfe demnach zuvor geprüft, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt. Das kirchenrechtliche Verfahren nun kam zu dem Ergebnis, der Pfarrer sei „aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen“ freizusprechen. Der Fall am Kölner Hauptbahnhof 2001 sei bereits durch den Kardinal Joachim Meisner geahndet worden und daher nicht erneut berücksichtigt worden.
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„Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen, vor allem in den bisherigen Einsatzgemeinden von Pfarrer D., durch die Berichterstattung der letzten Zeit irritiert, verunsichert und auch empört waren und sind“, wird der Kölner Generalvikar Guido Assmann in einer Mitteilung des Erzbistums zitiert. „Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert – analog zum staatlichen Recht – auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen.“ Der Pfarrer war bis zur Klärung der Vorwürfe beurlaubt worden. Nach dem Freispruch wurde laut dem Erzbistum das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste aufgehoben.
Der Pfarrer bleibt aber demnach bis auf Weiteres noch vom Einsatz als Priester im Erzbistum freigestellt - „für noch festzulegende, andere Aufgaben“. Auf Bitten von Woelki habe er auf seine Aufgabe als leitender Pfarrer in Düsseldorf verzichtet und kehre nicht dorthin zurück. Außerdem seien „im Sinne der Prävention“ Auflagen erlassen worden: Der Mann darf nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit, in der pfarrlichen Seelsorge und in leitender Verantwortung eingesetzt werden.
Woelki wehrt sich derzeit in einem presserechtlichen Verfahren gegen einen Bericht der „Bild“-Zeitung über die Beförderung des Pfarrers zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten 2017. Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Ein Springer-Sprecher sagte, man halte die Berichterstattung für rechtlich zulässig. Es sei bedauerlich, wenn Bischöfe den Gerichtsweg zu Lasten der Pressefreiheit instrumentalisierten, um Missbrauchs-Aufklärung zu verhindern. (dpa)