Köln – Es war am Abend des 8. März in diesem Jahr. Mit blutüberströmtem Gesicht saß ein Mann in der Weberstraße, die im Georgs-Viertel liegt, auf einem Baumstumpf. Als die Polizei ihn ansprach, sagte er, er sei Opfer eines Raubüberfalls geworden. Der Täter sei aus einem leerstehenden Haus in der Nähe auf ihn zugekommen, habe ihn in die Mangel genommen und auf ihn eingestochen. Die Beamten brachten den Verletzten ins Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft schreibt die Tat einem Mann zu, der in diesem September bei einer Kontrolle auf der Bonner Straße aufgefallen war. Zu dem 21-Jährigen, der nach seinen Angaben aus Libyen stammt, passen unweit des Tatorts sichergestellte Fingerabdrücke, zudem will ihn der Überfallene, der der Polizei das Aussehen des Täters als „nordafrikanisch“ beschrieben hatte, bei einer Wahllichtbildvorlage wiedererkannt haben. Der 21-Jährige kam in Untersuchungshaft. Am Freitag wurde er in einen Saal des Amtsgerichts gebracht.
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„Ich habe das nicht gemacht, ich habe damit nichts zu tun“, stritt er ab, was ihm zur Last gelegt wird. Der Anklage zufolge ging er an jenem Abend auf den anderen Mann zu und forderte ihn auf, ihm Bargeld geben. Der Passant sagte, er habe keins dabei. Darauf soll der Angeklagte ihm einen Faustschlag gegen den Brustkorb versetzt, ihn in den Schwitzkasten genommen, ein Messer gezückt und ihm Schnitte im Gesicht, an einer Hand und an einem Oberschenkel beigebracht haben. Das Opfer habe um Hilfe geschrien, heißt es in der Anklageschrift, und der Täter sei ohne Beute geflüchtet.
Vom attackierten Mann war am Freitag keine Bestätigung der Vorwürfe zu hören, denn er erschien nicht zum Prozess; er lebe jetzt in Sachsen, hieß es. Den Angeklagten weiter in Untersuchungshaft zu lassen schien dem Schöffengericht, das die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagte, unzumutbar; es hob den Haftbefehl auf. Offen blieb die Frage, wo der 21-Jährige nach der Entlassung aus dem Gefängnis unterkommen kann. Er will sich an eine Asylstelle in Bayenthal wenden.