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Gewalttat auf Kölner EbertplatzUrteil: 24-jähriger Angeklagter muss ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Ebertplatz prozess

Der Angeklagte Yacqub A. kurz vor der Urteilsverkündung

  1. Im August vergangenen Jahres wurde ein 25 Jahre alter Somalier auf dem Ebertplatz in Köln mit einer Glasflasche erstochen.
  2. Angeklagt wurde der 24-jährige Yacqub S.
  3. Er hatte zuletzt ein umfängliches Geständnis abgelegt.

Köln – Im Prozess um die Gewalttat im vorigen August auf dem Ebertplatz hat das Landgericht am Dienstag das Urteil verkündet. Wegen Totschlags an einem ein Jahr älteren Landsmann hat es den 24-jährigen Somali Yacqub S. zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre und drei Monate gefordert, Verteidiger Wolfgang Kutsch auf Freispruch wegen Notwehr plädiert, allerdings hilfsweise den Antrag gestellt, die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge einzustufen und mit höchstens vier Jahren Haft zu bestrafen.

Die 5. Große Strafkammer geht jedoch davon aus, dass Yacqub S. dem Opfer in einem Moment, als es unbewaffnet war, „mit großer Wucht und gezielt“ eine abgebrochene Bierflasche zweimal in den Hals gestochen hat. Die Halsschlagader wurde durchtrennt, die Luftröhre geöffnet; Dalmar K. (Name geändert) verblutete. Der Kammervorsitzende Peter Koerfers sprach von einem „mehraktigen Geschehen“, dessen letzter Teil „in die Tötung einmündete“.

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Nach Überzeugung der Richter spielte sich in der Nacht zum 25. August Folgendes ab: Yacqub S., untergebracht in einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Düren und als Maschinenführer kurz davor, eine Festanstellung zubekommen, kam gegen 23.45 Uhr nach Köln, um zu feiern. Am Hauptbahnhof wurde er von zwei Bekannten abgeholt, einer davon ein Somali namens Hamsa. Dieser fühlte sich von Yacqub S.verraten und warf ihm vor, sich mit Guineern „herumzutreiben“. Man trennte sich.

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Mit anderen Bekannten fand sich Yacqub S. auf dem Ebertplatz ein, trank Alkohol, konsumierte Marihuana, später Kokain. Nach halb fünf erschienen die Männer, die S. im Bahnhof erwartet hatten, und Dalmar K. auf dem Platz. Diesmal gerieten der Angeklagte und Hamsa körperlich aneinander. Als ihre Rangelei beendet war, mischte sich K. ein und beleidigte Yacqub S., obwohl er ihn nicht kannte. Die beiden prügelten sich, gingen zu Boden, wurden von Bekannten getrennt. Dalmar K. wollte Yacqub S. nun mit einer abgebrochenen Bierflasche angreifen. Dazu kam es nicht, doch K. und Hamsa schlugen auf den Angeklagten ein, bis andere schlichtend dazwischengingen.

Yacqub S. soll ohne Vorwarnung zugestochen haben

Yacqub S. „raste nun vor Wut“, sagte Koerfers, und habe spontan beschlossen, das Opfer „in einem unbeobachteten Augenblick“ seinerseits mit einer Flasche anzugreifen. „Ohne jede Vorwarnung“ sei er auf K. losgegangen und habe dessen Tod „billigend in Kauf genommen“. Trotz des Alkohol- und Rauschgift-Konsums sei S. voll schuldfähig gewesen. Einerseits würdigte Koerfers, dass der Angeklagte sich im Prozess „teilgeständig“ gezeigt habe, anderseits unterstrich er, dessen Darstellung weiche von der Auffassung der Kammer ab. Das gilt vor allem für das Motiv, das – anders als zunächst gemutmaßt – nichts mit Drogenhandel zu tun hat.

Richter glaubt Angeklagtem nicht

Die Richter glauben dem 24-Jährigen nicht, dass er „in Angst und Panik“ versucht habe, das Opfer „auf Abstand zu halten“, ohne die Absicht, es zu töten.Allerdings wertete die Kammer es als strafmildernd, dass Dalmar K. „vollkommen grundlos“ Streit mit Yacqub S. gesucht, ihn massiv provoziert und wie auch Hamsa darauf aus gewesen sei, ihm „erhebliche Verletzungen“ zuzufügen Gegen S. spreche, dass er einschlägig vorbestraft ist und die Tat unter „Ausnutzung des Überraschungsmoments“ verübt habe. „Der Ort kann nicht als strafschärfend herangezogen werden“, sagte Koerfers mit Blick auf den Ebertplatz als „Drogenhotspot“ und Schauplatz von Gewalttaten. 2017 war dort ein 22-jähriger Mann bei einem Streit zwischen afrikanischen Drogenhändlern getötet worden.