Ulrich Vosgerau darf Privatdozent an der Uni Köln bleiben. Dagegen gab es Protest. Nun äußert sich Uni-Rektor Joybrato Mukherjee.
Debatte an Uni Köln geht weiterJetzt äußert sich der Rektor zu Höcke-Anwalt Ulrich Vosgerau
Nachdem die rechtswissenschaftliche Fakultät Ende April verkündet hat, dass Staatsrechtler und Privatdozent der Uni Köln, Ulrich Vosgerau, seinen Privatdozent-Titel behalten darf, hat sich prompt studentischer Protest formiert. Rund 100 Studierende demonstrierten vor einer Woche gegen die Entscheidung. Nun äußert sich erstmals Unirektor Joybrato Mukherjee im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zur Personalie Vosgerau.
„Das Unwohlsein über diese Entscheidung der Fakultät kann ich natürlich nachvollziehen“, sagt Mukherjee. „Die Prüfung ist ja nicht aus dem Blauen heraus eingeleitet worden, sondern weil man etwas für prüfwürdig gehalten hat.“ Dennoch stellt sich der Rektor vor die Entscheidung der Fakultät. „Ich habe – wie auch das gesamte Rektorat – nicht den geringsten Zweifel daran, dass die hier zuständige Fakultät die Prüfung sehr genau und sehr sorgfältig durchgeführt und abgeschlossen hat.“
Rektor Mukherjee zu Ulrich Vosgerau: „Wir leben in einem Rechtsstaat“
Hätte er sich gewünscht, das Überprüfungsverfahren wäre zu einem anderen Ergebnis gekommen? „Wir leben in einem Rechtsstaat. Den verteidigen wir in vielen Kontexten auch anderen gegenüber. Rechtsstaatlichkeit heißt, dass das Ergebnis nicht vom eigenen Belieben abhängt.“
Alles zum Thema Universität zu Köln
- Kritik an NRW-Hochschulgesetz Wissenschaftsministerin Brandes wehrt sich gegen Brandbrief von Professoren
- Kunst- und Museumsbibliothek Prominente Kölner fordern die Stadt zum Handeln auf
- Interview Oberstaatsanwalt Bremer aus Köln erklärt, warum oft viele Monate verstreichen, bis Gutachten fertig sind
- „Schlag ins Gesicht“ Studierende werfen Reker wegen Wohnkrise Ignoranz vor – So reagiert die OB
- Sektion Kulturwissenschaften Jurist der Uni Köln ist neues Mitglied der Nationalen Akademie Leopoldina
- Gegen Verluste im Senegal Kölner Start-up baut Solartrockner, der Ernten retten soll
- Neuer Name „Schluffi-Image ablegen“ – Nur ein neuer Name hält Spoho im Wettbewerb
Die Studierenden hingegen hätten sich ganz klar ein anderes Ergebnis gewünscht. Es sei ein Schlag ins Gesicht für sie, sagte ein Student, der in der Hochschulgruppe Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (SDS) engagiert ist. Es sei unverständlich, dass angesichts des Erstarkens der AfD und der Stimmungsmache gegen Migranten, Vosgerau weiterhin seinen Titel tragen darf. Vosgerau hatte an dem Treffen rechtsextremer Funktionäre in Potsdam teilgenommen, das die Journalisten von Correctiv aufdeckten.
Kritik wurde auch an der Art der Kommunikation der Universität laut: Die juristische Fakultät gewährte keinen Einblick in ihre rechtlichen Abwägungen, sondern hielt lediglich fest, „dass es aus rechtlichen Gründen keinerlei Veranlassung gibt, die Lehrbefugnis Vosgeraus und damit seinen Status als Privatdozent zu entziehen“. Eine knappe Begründung nach monatelangen Beratungen, befanden die Studierenden.
Ulrich Vosgerau: Offene Fragen sollen in den Gremien diskutiert werden
Das abgeschlossene Verfahren lässt jedoch noch Fragen offen: etwa, ob Vosgerau wieder zurück in die Lehre könnte, wenn er darauf bestünde. Denn als Privatdozent ist er eigentlich mindestens jedes zweite Semester dazu verpflichtet, unentgeltlich eine Lehrveranstaltung von zwei Semesterwochenstunden abzuhalten.
Wegen zahlreicher Tätigkeiten Vosgeraus hat sich der Jurist 2018 selbst von der Lehre befreien lassen. Er vertritt die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht und aktuell den Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke, vor dem Landgericht in Halle. Zur Frage, was passieren würde, wenn Vosgerau seine Lehrtätigkeit wieder aufnehmen wollen würde, sagte Mukherjee: „Dieser Sachverhalt wird weiter geprüft. Das kann man so oder so sehen. Ich stelle unabhängig von der weiteren Prüfung fest, dass er seit 2018 nicht mehr an der Universität zu Köln lehrt. Das ist eine Tatsache. Daran wird sich absehbar nichts ändern.“
In den Hochschul-Gremien soll die Debatte also fortgesetzt werden. Auch über die Art der Außenkommunikation der Fakultät soll gesprochen werden. „Die rechtswissenschaftliche Fakultät wird sicherlich auch noch im Senat Stellung nehmen, und wir werden das im Rektorat zu erörtern haben“, so Mukherjee.